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Südtirol regelt Abfallentsorgung aus Haushalten neu

Noch im alten Jahr hat die Südtiroler Landesregierung ein aktualisiertes Abfallbewirtschaftungskonzept genehmigt.

Sonderabfälle sind nicht Gegenstand und werden in einem Extra-Plan geregelt. In Südtirol wurden im Jahr 2015 insgesamt 35.300 Tonnen Bioabfälle getrennt gesammelt und einer Verwertung durch Kompostierung oder Vergärung zugeführt. Aus Gründen mangelnder Anlagenkapazitäten mussten 15.000 Tonnen (43 Prozent) exportiert werden, davon 5.000 Tonnen aus dem Pustertal und 10.000 Tonnen aus dem Einzugsgebiet der Anlage in Lana. Lokal konnten 11.100 Tonnen über Kompostieranlagen und 9.100 Tonnen über Vergärungsanlagen verwertet werden.

Gemäß Landesabfallplan wird nach vollständiger Erweiterung der Vergärungsanlage in Lana in den Jahren 2017 und 2018 die Behandlungskapazität der Anlage für Bioabfälle von derzeit 10.000 auf 30.000 Tonnen pro Jahr erhöht. Der Rest wird wie heute in lokalen Kompostieranlagen verarbeitet. Sämtliche in Südtirol getrennt gesammelten Bioabfälle können dadurch lokal verwertet werden, wie es heißt. Die Anlage in Lana müsse auf jeden Fall vergrößert und dem Stand der Technik angepasst werden, um die Verwertung der im Großraum Bozen anfallenden Bioabfälle (rund 8.000 Tonnen im Jahr, welche derzeit exportiert werden müssen) gewährleisten zu können. Die Gesamtkosten der Erweiterung betragen circa sechs Millionen Euro. Mit diesem neuen Gesamtkonzept ist keine Vergrößerung an den bestehenden Kompostieranlagen vorgesehen.

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wurde die Öffentlichkeit miteinbezogen: 78 Stellungnahmen der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Verbände wurden eingereicht. In einer Sitzung stellte der Umweltbeirat fest, dass für die Änderung des Plans keine strategische Umweltbewertung notwendig ist, und hat hierzu ein positives Gutachten abgegeben. Darüber hinaus werden im überarbeiteten Bewirtschaftungskonzept Maßnahmen zur Abfallvermeidung definiert sowie Pflichten, die das Land Südtirol, die Betreiber der Müllverbrennungs- und Vergärungsanlagen und die Bezirksgemeinschaften zu übernehmen haben.

Foto: pixabay

(EUR0217S3)