Quecksilberverordnung: EU-Umweltausschuss stimmt Kompromiss zu

Beschlossen wurde eine Behandlungspflicht vor der endgültigen Ablagerung.

Der Umweltausschuss des Europaparlaments stimmte dem ausgehandelten Kompromiss zwischen Europä­ischen Rat und Kommission über eine neue Quecksilberverordnung zu. Sie setzt die im Oktober 2013 unterzeichnete internationale Vereinbarung über Quecksilber (Minamata-Konvention) um.

Bevor die neue Verordnung in Kraft tritt, muss noch das Plenum des Europaparlaments zustimmen. Die Abstimmung findet voraussichtlich am 1. März statt. Danach steht nur noch die offizielle Zustimmung durch den Rat der EU aus. Die Europäische Union verpflichtet sich durch die Vereinbarung unter anderem dazu, auf Produktionsprozesse, die ohne den Einsatz von Quecksilber auskommen, umzustellen. Die europäische Chloralkali-Industrie ist bereits zur Umrüstung verpflichtet. Demnach fallen in den nächsten Jahren erhebliche Mengen flüssigen Quecksilberabfalls an, die sicher entsorgt werden müssen. Der BDE hatte sich mit Vorschlägen für eine Verschärfung der Entsorgungsregeln eingebracht, um sicherzustellen, dass die Bewältigung des bevorstehenden Anstiegs flüssigen Quecksilberabfalls aus industriellen Anlagen auf Basis des neuesten Standes der Technik erfolgt und somit der größtmögliche Schutz der Bevölkerung und der Umwelt gewährleistet wird. Verbandspräsident Peter Kurth begrüßt, dass eine Behandlungspflicht vor der endgültigen Ablagerung beschlossen wurde.

Foto: Dr. Jürgen Kroll

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