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HBCD-Entsorgung: Bundesweit einheitliche Lösung in Sicht

POP-Nachweispflicht für  Abfallgemische und Sortierreste muss noch präzisiert werden.

Nach Ansicht des BDE ermöglich der Entwurf zur Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP) und zur Änderung der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) langfristig die reibungslose Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen.

Verbandspräsident Peter Kurth: „In Anbetracht des fast zur Hälfte verstrichenen Moratoriums ist es nur folgerichtig, dass der dynamische Verweis zwischen deutscher AVV und europäischer POP-Verordnung endgültig gestrichen werden soll. Diese Verknüpfung ist europarechtlich ohnehin nie erforderlich gewesen.“ In der weiteren Diskussion müsse insbesondere präzisiert werden, welche Abfallgemische und Sortierreste aus Behandlungsanlagen der POP-Nachweispflicht unterliegen sollen und welche nicht. „Bleibt es im Entwurf bei der derzeitigen Formulierung, würden alle Gemische und Sortierreste unter die POP-Nachweispflicht fallen, ob zum Beispiel HBCD-haltig oder nicht. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein“, kommentiert Kurth. Für die Zerstörungspflicht von POP-Abfällen ist im Entwurf ein Nachweisverfahren vorgesehen. Um das Nachweisverfahren praxisnah zu gestalten, sollte nach Meinung des BDE der Sammelentsorgungsnachweis auch bei Mengen von über 20 Tonnen jährlich Anwendung finden. Andernfalls würde der Abfallerzeuger mit unnötigem Verwaltungsaufwand belastet werden.

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