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EU-Rat will neue Regeln zur Ausbildung von Berufskraftfahrern

Die Aspekte Sicherheit und Umwelt rücken stärker in den Vordergrund.

Die Europäische Union möchte Berufskraftfahrer mehr für die sicherheits- und umweltbezogenen Aspekte ihrer Tätigkeit sensibilisieren. Im Hinblick darauf hat der Europäische Rat am 8. Juni seinen Standpunkt zu der vorgeschlagenen Aktualisierung der Vorschriften für die Aus- und Weiterbildung von Lkw und Busfahrern festgelegt. Die verbesserten Regeln rücken die Aspekte Sicherheit und Umwelt bei der Ausbildung stärker in den Vordergrund und erleichtern die Anerkennung der in einem anderen EU-Staat absolvierten Ausbildung.

„Die aktualisierten Ausbildungsvorschriften werden unsere Straßen sicherer machen“, erklärte der maltesische Ratsvorsitz. „Die bessere Anerkennung der Qualifikationen von Berufskraftfahrern dürfte die Mobilität der Arbeitskräfte erhöhen, und das wiederum fördert den Binnenmarkt, das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit.“ Zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit wird vorgeschlagen, die Ausbildung stärker auf ein vorausschauendes Fahrverhalten und die Anpassung an Risiken auszurichten. Ein weiterer Ausbildungsschwerpunkt sollte auf eine kraftstoffsparende Fahrweise gelegt werden. Beispielsweise können die Fahrer dafür sensibilisiert werden, den Verkehrsfluss zu antizipieren, einen ausgeglichenen Fahrstil zu pflegen und für einen angemessenen Reifendruck zu sorgen.

Weiterbildung alle fünf Jahre

Über ihre Grundausbildung hinaus müssen die Fahrer alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren, um ihre Fertigkeiten zu erhalten und zu aktualisieren. Damit geht die verbesserte Ausbildung weit über die bloße Berufsvorbereitung neuer Fahrer hinaus. Die vorgeschlagenen Vorschriften sehen ferner vor, dass qualifizierte Berufskraftfahrer den harmonisierten EU-Code 95 in ihren Führerschein oder, wenn dies nicht möglich ist, in einem separaten Fahrerqualifizierungsnachweis eintragen lassen müssen. Dieser Code weist nach, dass der Fahrzeugführer die einschlägigen Anforderungen erfüllt, und somit müssen alle Mitgliedstaaten dessen Qualifikationen anerkennen. Nach Schätzungen der EU-Kommission sind im Jahr 2016 rund 46.700 Fahrer auf Schwierigkeiten gestoßen, als sie versuchten, die in einem anderen Mitgliedstaat absolvierte Ausbildung anerkennen zu lassen.

Aus technischer Sicht ändert der Entwurf die geltende Richtlinie über die Grundausbildung und regelmäßige Weiterbildung von Berufskraftfahrern mit Führerschein der Klasse C oder D. Darüber hinaus werden entsprechende Änderungen an der Richtlinie über den Führerschein vorgenommen, insbesondere in Bezug auf die Vorschriften über das Mindestalter.

Foto: O. Kürth

(EU-Recycling 07/2017, Seite 5)