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Gewerbeabfallverordnung: Konsequenter Vollzug entscheidet über Erfolg

Für den BDE hat die am 1. August in Kraft getretene Novelle das Potenzial, zu wesentlichen Änderungen in der Praxis der Entsorgung von Gewerbe- und Bauabfällen zu führen.

Laut Verbandspräsident Peter Kurth bietet sie die Chance für einen großen Schub für den Recyclingstandort Deutschland. Appelliert wird an die Länder, auch auf die Einhaltung der neuen Regelungen vor Ort zu achten: „Letztlich wird es auf den Vollzug in den Bundesländern ankommen, dass die großen Potenziale dieses Stoffstroms weiter optimiert werden und das Recycling nachhaltig gestärkt wird.“

Der BDE verweist darauf, dass die bisherige Gewerbeabfallverordnung nicht gelebt worden sei. Als Grund hierfür wird eine zum Teil dramatisch unterbesetzte Umweltverwaltung in den Ländern und Gemeinden genannt. „Die Kreislaufwirtschaft ist in besonderem Maße auf Weichenstellungen durch den Gesetz- und Verordnungsgeber angewiesen“, erklärt dazu Kurth. „Umso bedauerlicher wäre es, wenn es die entsprechenden Regelungen zwar gibt, diese aber durch zu schwach besetzte Verwaltungen ins Leere laufen.“ In diesem Zusammenhang kritisiert der BDE-Präsident, dass die Arbeiten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) an den Vollzugshinweisen zur novellierten Gewerbeabfallverordnung zu spät begonnen hätten: „Wir hören, dass die Mitteilung 34 erst Ende 2018 überarbeitet sein wird. Solange kann die Praxis auf Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung nicht warten.“ Der Verband hat deswegen selber einen Leitfaden zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung erarbeitet, mit dem erste Fragen aus der Praxis beantwortet werden sollen. Der Leitfaden wird regelmäßig aktualisiert.

Foto: O. Kürth

(EU-Recycling 09/2017, Seite 9)

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