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Klärschlammverwertung vor neuen Herausforderungen

Peter Kurth: „Um einen Ausbau der Monoverbrennung kommen wir nicht herum.“

Der BDE sieht die Klärschlammverwertung vor erheblichen Herausforderungen. Nach seiner Ansicht geht durch die neuen Regelungen der Klärschlammverordnung und der Düngeverordnung die bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen massiv zurück. Verbandspräsident Peter Kurth: „Wir haben eine größere Konkurrenz um die nutzbare Fläche, längere Transportwege, einen gestiegenen Lagerbedarf – auch, weil sich Ausbringungszeiten verschoben haben –, und letztlich gibt es höhere administrative, messtechnische und logistische Aufwendungen.“ Dies bedeute einen Mehraufwand für die bodenbezogene Verwertung, die nicht durch zusätzliche Auflagen der zuständigen Fachbehörden weiter erschwert werden sollte. Gleichzeitig seien die Möglichkeiten zur Mitverbrennung von Klärschlamm begrenzt und sie komme auch nicht für alle Schlämme infrage. Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben müsse die Monoverbrennung ausgebaut werden.

„Um einen Ausbau der Monoverbrennung kommen wir nicht herum“, ist Kurth überzeugt und appelliert an die Klärschlammerzeuger, ihre Mengen zeitnah für eine langfristige Entsorgung auszuschreiben. Die Vertragsdauer sollte bei 20 Jahren liegen, um eine ausreichende Planungssicherheit für die zu tätigenden Investitionen zu gewährleisten. Nur über den Wettbewerb könne dem Bürger das wirtschaftlichste Angebot für die Klärschlammentsorgung zugutekommen. Angesichts langwieriger Genehmigungsverfahren sollte nicht erst in ein paar Jahren mit Planung und Bau von Anlagen begonnen werden. Die private Entsorgungsbranche stehe bereit, den Gesetzesänderungen Genüge zu tun. Sie benötige dazu Planungssicherheit, um in den kommenden Jahren die notwendigen Investitionen für eine gesicherte Klärschlammentsorgung tätigen zu können.

Hintergrund

Die Novelle der Klärschlammverordnung trat Anfang Oktober 2017 in Kraft. Für circa sechs Prozent der kommunalen Kläranlagen, die etwas mehr als 60 Prozent des Abwassers behandeln, wird stufenweise ein Verbot der bodenbezogenen Verwertung von Klärschlämmen eingeführt – verbunden mit der Pflicht, Phosphor aus dem Klärschlamm rückzugewinnen. Nur noch für die kleineren Kläranlagen (bis 50.000 Einwohnerwerte) wird es möglich sein, ihre Schlämme weiterhin bodenbezogen zu verwerten. Für die bodenbezogene Verwertung gelten strengere Vorgaben.

Auch durch die novellierte Düngeverordnung, die seit Anfang Juni letzten Jahres in Kraft ist, wird die bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen erschwert. Insbesondere die neuen Regelungen zur Herbstdüngung und zu den Sperrzeiten im Winter limitieren die Ausbringung von Klärschlamm. Daraus ergeben sich für die Klärschlammverwertung sehr kurzfristige und spürbare Konsequenzen, die schnelles Handeln erfordern, so der BDE.

Foto: pixabay

(EU-Recycling 01/2018, Seite 5)

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