Deutsche Umwelthilfe erklärt Elektrogesetz für erfolglos

„Nach 13 Jahren noch immer wachsende Abfallberge aus Elektroschrott“.

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) fordert in einem Positionspapier die Novellierung des Elektrogesetzes und die Festlegung verbindlicher Standards zum Ökodesign – um Produkte langlebiger und reparierbarer zu gestalten –, die Ausweitung der Gerätesammlung und Quoten zur Wiederverwendung.

Nach Einschätzung der DUH hat das Elektrogesetz zwar die Grundlage für eine getrennte Sammlung und geregeltere Entsorgung von Elektrogeräten in Deutschland gelegt, in der Umsetzung bleibe es aber auch nach 13 Jahren weitgehend erfolglos. Nur etwa 40 Prozent des anfallenden Elektroschrotts werde ordnungsgemäß gesammelt, 60 Prozent illegal entsorgt oder exportiert. Und die Nutzungszyklen der Geräte würden immer kürzer. Allein in 2016 seien bundesweit mehr als 1,9 Millionen Tonnen Elektrogeräte in Verkehr gebracht worden – mehr als jemals zuvor. Genauso wie die jährlich anfallenden Elektroschrottmengen, die mit jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen ebenfalls noch nie größer gewesen seien. Für DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch ist das aktuelle Elektrogerätegesetz ein Geschenk an die Hersteller, die den Markt mit nicht oder nur schwer zu reparierenden Elektroprodukten überschwemmen. Damit sich vor allem Händler und Hersteller aktiv um die Rücknahme alter Elektrogeräte bemühen, sollten sie zur Veröffentlichung ihrer Sammelquoten und Erfüllung von Sammelzielen verpflichtet werden. In diesem Zusammenhang sollten Händler und Hersteller an kollektiven Rücknahmesystemen teilnehmen, für die das Sammelziel von 65 Prozent ab dem Jahr 2019 und die Durchführung einer aktiven Verbraucheraufklärung gilt.

Ebenfalls sollten die Bedingungen zur Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte im Handel verbessert werden. Künftig sollten auch Händler mit einer Gesamtverkaufsfläche von 100 Quadratmetern zur Rücknahme verpflichtet werden. 15 Prozent der zurückgenommenen Geräte sollten hier für eine Wiederverwendung vorbereitet werden. Das Separierungsverbot im Elektrogesetz sollte zum Zweck der Altgeräte-Wiederverwendung gelockert werden. Weitere Forderungen der DUH umfassen die steuerliche Begünstigung von reparierfähigen Elektrogeräten gegenüber neuen Produkten. Für den Kauf gebrauchter Smartphones zum Beispiel sollte es finanzielle Anreize geben.

Foto: Deutsche Umwelthilfe e.V.

(EU-Recycling 04/2018, Seite 3)