Zuschuss für mehr Sicherheit

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) fördert im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ Maßnahmen, die die Sicherheit im Straßengüterverkehr dauerhaft erhöhen und die Gefahr von Arbeits- und Betriebsunfällen senken.

Ausrüstungsgegenstände und Einrichtungen wie Fahrassistenzsysteme oder automatische Feststellbremsen sowie Beratungsleistungen, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehen, können bezuschusst werden. Förderfähig sind zum Beispiel: ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm), Spurhalteassistenten, Bremsassistenten, Abstandsregler, Abbiegeassistenzsysteme und Kamera-Monitor-Systeme sowie eine Vielzahl an Einrichtungen und Hilfsmitteln zur optimalen Ladungssicherung. Voraussetzung ist hier, dass es sich um eine Ladungssicherungsmaßnahme handelt, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgeht (überobligatorische Maßnahme). Förderfähig sind zum Beispiel Entladeschläuche (Druckschläuche, die eine besonders hohe Sicherheit garantieren), inklusive der Gebühren für die regelmäßigen Prüfungen der Schläuche.

Diebstählen entgegenwirken

Immer öfter klagen Transportunternehmer über aufgeschlitzte Planen und Diebstahl von Ladegut oder sogar von Fahrzeugen. Förderziel ist, die Sicherheit der Transportkette zu erhöhen und die hohen Schäden und Kosten zu senken. Förderfähig sind zum Beispiel: Aufwendungen für Diebstahlwarnanlagen ,Wegfahrsperren, abschließbare Deichsel- und Kuppelungssicherungen, Siebeinsätze in den Tanks, schnittfeste Gitterplanen, zusätzliche Sperren für das Lenkrad und/oder den Schalthebel, Satellitenortungstechnik, die bei einer außergewöhnlichen Öffnung des Frachtraums oder der Abkopplung des Aufliegers in der Zentrale Alarm schlägt, Transponder (z. B. RFID) an Paletten und anderen Frachtbehältern sowie direkt am Transportgut, Kofferaufbauten mit Hartschale, um das Transportgut vor Planenschlitzern zu schützen, sogenannte „Panic-Button“, durch deren Betätigung in Gefahrsituationen die Polizei und/oder die Zentrale benachrichtigt wird.

Seit der Förderperiode 2018 fördert das BAG Gebühren für Nutzung von Parkplätzen mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen („sicheres Parken“). Für eine Förderfähigkeit müssen die Parkplätze folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen: Einfriedung und Zufahrtsbeschränkung, Kamera-/Videoüberwachung für alle Ein- und Ausfahrten, fußläufig erreichbare sanitäre Anlagen sowie eine gleichmäßige Ausleuchtung des gesamten Parkplatzes. Anträge im Förderprogramm „De-minimis“ können in der laufenden Förderperiode noch bis zum 1. Oktober 2018 gestellt werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm „De-minimis“ unter www.bag.bund.de.

Quelle: Bundesamt für Güterverkehr (BAG)

Foto: pixabay

(EU-Recycling 09/2018, Seite 21)