Kühlgeräteentsorgung: EU-Umweltstandards werden unterlaufen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die vorliegende Novelle der TA-Luft als weitgehend wirkungslos. Vorbildliche europäische Entsorgungsstandards würden nur unvollständig aufgenommen.

So sehe die Novelle erst fünf Jahre nach Inkrafttreten eine Verschärfung der aktuellen Regeln für alte und damit besonders bedenkliche Anlagen vor. Damit würden fünf weitere Jahre Klimagase in der Größenordnung mehrerer Millionen Tonnen CO2 unnötig das Klima belasten. Von den vorbildlichen europäischen Entsorgungsstandards EN 50625-2-3 und CLC/TS 50625-3-4 sollen nur einzelne Punkte in die TA-Luft übernommen werden, während gleichzeitig wichtige Vorschriften ganz wegfielen. Zudem sollen zukünftig lokale Behörden jederzeit weitere Ausnahmen zulassen können.

Um die „katastrophale Entsorgungssituation“ von Kühlgeräten und die unnötige Freisetzung klimaschädlicher FCKW-Gase zu beenden, fordert die DUH, dass die Anforderungen der „vorbildlichen“ europäischen Recyclingstandards EN 50625-2-3 und CLC/TS 50625-3-4 in Deutschland vollständig ins Elektrogerätegesetz oder die geplante Behandlungsverordnung übernommen und von den zuständigen Vollzugsbehörden überwacht werden. Länder wie Frankreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Irland, Österreich und die Schweiz seien Vorzeigebeispiele: Sie haben diese Mindeststandards gesetzlich festgelegt oder über ihre nationalen Rücknahmesysteme verbindlich vorgegeben.

Spielräume für Restmengen

Nach Auffassung der DUH werden im aktuellen Novellierungsentwurf der TA-Luft Grenz- und Zielwerte nicht exakt und stringent gemäß europä­ischer Normenvorgabe übertragen. Im Gegenteil: Es würden Spielräume für Restmengen von Klimagasen geschaffen, die in entnommenen Isolierschäumen enthalten sein dürfen. Das ist aus Sicht der Organisation jedoch unverantwortbar und widerspreche der geltenden EU-Richtlinie 2012/19/EU. Die DUH kritisiert besonders die geplante Zulassung von regionalen Durchschnittswerten als Zielwerte für das tägliche Monitoring. Es gebe keine Hinweise auf Unterschiede in der Kühlgerätezusammensetzung in Deutschland, die eine solche Ausnahme rechtfertige. Vielmehr werde diese Ausnahme zu einer Zementierung besonders geringer regionaler Entsorgungsansprüche im Kühlgeräterecycling führen.

Der in der Novelle der TA-Luft vorgesehene Test zur Prüfung der Trockenlegung der Kältekreisläufe (Stufe-1-Test) soll „unverständlicherweise ohne die Anwendung vorbildlicher Normen ausgeführt werden“. Die DUH befürchtet, dass der in der TA-Luft beschriebene Test keine Aussage über die tatsächliche Leistung zulässt, da bei der Leistungsprüfung der Anlagendurchsatz oder das Typenverhältnis verändert werden könne. Erforderlich sei eine Durchführung und Evaluierung des Stufe-1-Tests exakt nach den Entsorgungsnormen EN 50625-2-3 und CLC/TS 50625-3-4.

Foto: O. Kürth

(EU-Recycling 12/2018, Seite 3)