Neue RAL-Gütesicherung: Rückproduktion von Warmwasserspeichern und anderen ODS-geschäumten Produkten
Der RAL – Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. hat eine neue Gütesicherung ins Leben gerufen, die die Entsorgung von Warmwasserspeichern (Boilern) und anderen mit klimarelevanten Gasen geschäumten Produkten mit standardisierten Qualitätskriterien hinterlegt.
Als weltweit erster Standard zu diesem Thema regelt die RAL-GZ 729 primär die vollständige Erfassung der in den Produkten enthaltenen umwelt- und klimarelevanten halogenierten und nicht-halogenierten Kohlenwasserstoffe (z. B. FCKW, HFCKW, HFKW und HC) und deren finale Entsorgung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darin, alle aus Warmwasserspeichern und anderen Produkten rückgewonnenen Wert-Materialien möglichst vollständig in den Stoffkreislauf zurückzuführen.
Durchschnittlich jede zweite Heizungsanlage nutzt Warmwasserspeicher. Bedingt durch die lange Nutzbarkeit von 20, 30 und mehr Jahren steht europaweit immer noch ein hoher Anteil an Geräten zur Entsorgung an, deren Isoliermaterialien (in der Regel Polyurethan) bei ihrer Produktion seinerzeit mit klimarelevanten halogenierten Kohlenwasserstoffen geschäumt wurden. Darunter findet sich zum Beispiel das ozonschichtschädliche FCKW R112, das außer seiner negativen Wirkung auf die Ozonschicht auch einen sehr hohen Beitrag zum Treibhauseffekt innehat. R11 ist 4.750-mal klimaschädlicher als Kohlendioxid (CO2); seine möglichst verlustfreie Entnahme aus den Geräten und die anschließende Zerstörung ist daher unabdingbar.
Fällt unter die WEEE-Direktive
In aller Regel fallen Warmwasserspeicher-Geräte unter die europäische WEEE-Direktive, die die Erfassung, die Behandlung und die weitere Entsorgung der Bestandteile von Elektroaltgeräten gesetzlich regelt. Die Vorgaben der Direktive haben in Deutschland durch die Überführung in das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) rechtlich verbindlichen Charakter. Der Gesetzestext sieht vor, dass auch die Entnahme, Erfassung und Entsorgung der nicht halogenierten Kohlenwasserstoffe, also im Falle der Warmwasserspeicher die eingesetzten Pentan-Isomere, mit der Behandlung dieser Gerätegruppe einhergehen muss. Alle anderen europäischen Länder haben ähnliche Gesetzesvorgaben.
Europaweit werden bereits seit Jahren Wege zur umwelt- und klimarelevanten Entsorgung von Warmwasserspeichern diskutiert beziehungsweise sind bereits in der Umsetzung. Einige EU-Staaten trennen inzwischen Warmwasserspeicher von anderen Elektroaltgeräten ab und führen sie einer gesonderten Entsorgung zu. Bisher gab es zu diesem Zweig der Elektroaltgeräte-Entsorgung keine oder nur rudimentäre normative Vorgaben bezüglich der umwelt- und klimarelevanten Behandlung. In diese Lücke tritt nun der RAL mit der jetzt veröffentlichten RAL-GZ 729. Mit der Gütesicherung RAL-GZ 728 (Rückproduktion von Kühlgeräten) hat der RAL bereits seit 1997 einen wegweisenden und viel beachteten Standard geschaffen, der umfangreiche Vorgaben für die Behandlung von FCKW- haltigen und FCKW-freien Altkühlgeräten enthält. Die neue Gütesicherung RAL-GZ 729 reiht sich hier nahtlos an.
Eine nützliche Hilfe
Die Gütesicherung RAL-GZ 729 soll die europaweit anlaufenden Aktivitäten zur Behandlung von Warmwasserspeichern unterstützen und im Hinblick auf eine klimaschützende Umsetzung der anspruchsvollen Aufgabe mit standardisierten Vorgaben begleiten. Angesprochen sind Anlagenbauer und Betriebe, die in die Behandlung von Warmwasserspeichern einsteigen oder bereits eingestiegen sind. Den Herstellern von Warmwasserspeichern ist eine nützliche Hilfe für künftige Entsorgung-Beauftragungen an die Hand gegeben. Der Standard enthält Vorgaben an Erfassung, Transport und Lagerung sowie an die Behandlung der Warmwasserspeicher. Neben solchen Speichern werden auch Polymerschäume berücksichtigt, die, sofern sie zu Isolierzwecken genutzt wurden, auch klimarelevante halogenierte- und nicht halogenierte Kohlenwasserstoffe enthalten. Auch bezüglich dieser Produkte werden Anforderungen an die Erfassung, den Transport und die Lagerung sowie an die Behandlung festgelegt.
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 03/2025, Seite 34, Foto: RAL – Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.)