Staubbinden mit NEBOLEX nicht nur auf Baustellen
Damit die Überprüfung durch Aufsichtsbehörden und Gewerbeaufsichtsämter nicht zur Zitterpartie wird. Durch Neugestaltung und Überarbeitung der TRGS 504 – Technische Regeln für Gefahrstoffe (Exposition von A- und E-Staub) sind neue Arbeitsplatzgrenzwerte für alle Betriebe mit Staubaufkommen vorgeschrieben. Die Einhaltung der Werte durch ein Schutzmaßnahmenkonzept zur Staubminderung wird von Aufsichtsbehörden wie Gewerbeaufsichtsämtern überprüft. Deshalb sollten sich […]