Berlin: Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt auf dem Weg

Für öffentliche Bauvorhaben werden weitere ambitionierte Umweltschutzanforderungen in Form von Leistungsblättern für ressourcenschonendes Bauen verbindlich vorgegeben.

Dazu zählen etwa der selektive Rückbau von öffentlichen Gebäuden zur Wiederverwendung und zum Recycling von Baumaterialien sowie der Einsatz von ressourcenschonenden Sekundärbaustoffen beim Neubau von Rad- und Radschnellwegen und im Straßenbau. Zudem werden die derzeit geltenden Umweltschutzanforderungen für Hochbaumaßnahmen entfristet und das erfolgreich erprobte Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen in Berlin nun dauerhaft eingeführt.

Damit ist Berlin nach dem Bund der zahlenmäßig größte Auftraggeber von nachhaltigen Bauvorhaben. Bei öffentlichen Hochbauvorhaben müssen grundsätzlich nachwachsende Baustoffe wie Holz und gütegesicherte Sekundärbaustoffe wie Recyclingbeton eingesetzt werden.

Bundesweite Vorbildfunktion
Auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) sind die öffentlichen Berliner Beschaffungsstellen verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ökologische Kriterien und Lebenszykluskosten anzuwenden. Mit den Vorgaben in der VwVBU nimmt das Land Berlin auch im Bereich der Bauwirtschaft bundesweit eine Vorbildfunktion wahr. Schon heute lassen sich Gebäude ressourcenschonend gestalten und hohe Bauabfallaufkommen verringern. Mit dem Berliner Abfallwirtschaftskonzept 2030 unter dem Leitbild „Zero Waste“ soll mittelfristig der Abbau von rund 1,4 Millionen Tonnen Primärrohstoff pro Jahr vermieden werden.

Der Berliner Senat hat am 10. August 2021 die Neufassung der VwVBU zur Kenntnis genommen. Nach der Beteiligung des Rats der Bürgermeister soll sich der Senat in zweiter Lesung mit der neuen Verwaltungsvorschrift befassen, voraussichtlich im Oktober 2021. Ziel ist, sie noch in diesem Jahr in Kraft treten zu lassen.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 09/2021, Seite 4, Foto: Jan W. / pixabay.com)