Export schlecht recycelbarer Kunststoffabfälle wird ab 2021 untersagt

Das haben die 187 Vertragsstaaten des Basler Übereinkommens zum Umgang mit gefährlichen Abfällen in Genf beschlossen.

Der Export von Kunststoffabfällen aus der Europäischen Union in Entwicklungsländer unterliegt dann verschärften Regeln: Die Abfälle dürfen nur noch frei gehandelt werden, wenn sie gereinigt und gut sortiert sind und sich recyceln lassen. Für den Export anderer Plastikabfälle wird künftig weltweit eine Zustimmung der Behörden der Export- und der Importstaaten erforderlich sein. Bundesumweltministerin Svenja Schulze sieht die schärferen Exportregeln als wirksame Handhabe gegen den zunehmenden Meeresmüll.

Laut den neuen Vorgaben könnten nur noch sortenreine Abfälle und so gut wie störstofffreie Mischungen aus Polypropylen, Polyethylen und PET, die nachweislich zum Recycling bestimmt seien, mit anderen Ländern frei gehandelt werden. Da diese Kunststoffe weltweit gefragt seien und einen Marktwert hätten, sei es unwahrscheinlich, dass sie deponiert würden. Gefährliche Kunststoffabfälle und solche, die sich kaum recyceln lassen, unterliegen nun den Vorgaben des Basler Übereinkommens. Dies bedeutet, dass sie nur mit Zustimmung der Behörden der Export- und der Importstaaten ausgeführt werden dürfen und umweltgerecht entsorgt werden müssen. Die Vollzugsbehörden der Bundesländer, der Zoll und das Bundesamt für Güterverkehr erhalten dadurch eine deutlich verbesserte Grundlage für ihre Ausfuhrkontrollen, auch weil nun klarer als bisher festgelegt ist, welche Abfälle frei gehandelt werden dürfen und welche nicht, erklärt das Bundesumweltministerium. In der EU führe die Neuregelung zu einem Exportverbot von Kunststoffabfällen, die nicht sortiert, verunreinigt und mit anderen Abfallarten vermischt sind. Damit werde die Ausfuhr in Länder verhindert, die über keine angemessene Infrastruktur für die umweltgerechte Entsorgung oder zum Recycling von Kunststoffabfällen verfügen und in denen ein hohes Risiko besteht, dass diese auf Deponien und später in der Umwelt landen. Die Neuregelung gilt ab 1. Januar 2021; sie muss nun in einen rechtsverbindlichen OECD-Beschluss und anschließend in die europäische Verordnung über die Verbringung von Abfällen übernommen werden. Die Vertragsstaatenkonferenz hat die Staaten zudem aufgefordert, die Vermeidung und umweltgerechte Behandlung von Kunststoffabfällen national deutlich zu stärken.

Im Rahmen einer neu eingerichteten globalen Partnerschaft, in der die Staaten mit Umweltorganisationen und Industrieverbänden zusammenarbeiten werden, sollen Pilotprojekte durchgeführt werden, um die Sammlung und das Recycling in afrikanischen und asiatischen Ländern zu verbessern. Als weiterer Erfolg der Konferenz wird die Verabschiedung von verbesserten Leitlinien zur Abgrenzung von Elek­troaltgeräten und gebrauchten Geräten gewertet. Damit soll die illegale Entsorgung von Elektroaltgeräten etwa nach Afrika verhindert werden.

Foto: EU-R Archiv

(EU-Recycling 06/2019, Seite 3)