WEEE-Richtlinie: Elektrogerät oder Bauteil?

Die Abgrenzung zwischen Bauteil und Elektrogerät ist eine der brennendsten Praxisfragen bei der WEEE-Richtlinie.

Das European WEEE Registers Network (EWRN) hat einen Leitfaden erstellt, der die Abgrenzung erleichtern soll. Dieser ist auf der EWRN-Jahrestagung in Dublin verabschiedet worden. In der Praxis gestaltet sich beispielsweise die Abgrenzung von Lampen und Leuchten nicht immer einfach. Lampen jeder Größe bilden eine eigene Kategorie mit der Nummer 3. Leuchten sind hingegen je nach Kantenlänge entweder als Großgerät in der Kategorie 4 oder als Kleingerät in der Kategorie 5 zu verorten. Ebenso zählen Steckdosen, Sicherungen und konfektionierte Kabel als Endgeräte. Unkonfektionierte Kabel hingegen werden als Bauteil eingestuft.

„Darum haben wir im EWRN die Absicht, unsere Definition für Lampen und Leuchten in unseren Hinweisen zu den sechs Kategorien zu aktualisieren und so für alle Anwender zu harmonisieren“, erklärt EWRN-Präsident und Stiftung ear-Vorstand Alexander Goldberg. „Zusammen mit Herstellervertretern der Lichtindustrie, LightingEurope und EucoLight, hat das EWRN einheitliche Definitionen gefunden.“ Das EWRN plant, seine Hinweise zu den sechs Kategorien im Sommer 2019 anzupassen.

Harmonisierung der Meldefrequenz

Als weiterer Punkt auf der Agenda der EWRN-Jahrestagung wurde die noch ausstehende europaweite Harmonisierung der Meldefrequenz erörtert. Zum jetzigen Zeitpunkt geben die Hersteller von Elektro(nik)geräten ihre Mitteilungen je nach Land entweder an ein kollektives Rücknahmesystem und beziehungsweise oder an das nationale Register ab. Anfang des Jahres hat das European WEEE Registers Network gegenüber der Europäischen Kommission seine Unterstützung zugesagt, an einer Harmonisierung über alle Mitteilungswege mitzuarbeiten. Diese Bereitschaft bekräftigten die Vertreter der einzelnen Länderregister in Dublin nun noch einmal. Außerdem wurde auf der ERWN-Jahrestagung die Umstellung von zehn auf sechs Kategorien, die 2018 erfolgte, bewertet. „Wir haben die Herausforderung gut gemeistert“, schildert Goldberg. Nun brauche es allerdings Zeit, die Änderungen zu konsolidieren, sodass sich die Prozesse wieder einschwingen können. Mittelfristig sei es jedoch sinnvoll, die Kategorien 5 und 6 – sprich Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik – in einer zu bündeln, um unnötige Bürokratie für die Hersteller zu beseitigen. Diese und weitere Verbesserungsansätze sammelt das EWRN bereits für eine mögliche WEEE3-Richtlinie.

Des Weiteren werde man im Rahmen der anstehenden Novellierung des Elektrogesetz prüfen, ob die Kennzeichnung mit der durchgestrichenen Mülltonne sowohl für B2C- als auch B2B-Elek­tro- und Elektronikgeräte einheitlich verpflichtend angewendet werden kann.

Foto: O. Kürth

(EU-Recycling 07/2019, Seite 3)