Mittelstand in Deutschland diskutierte über Mindestlohn
„Betriebsstätten in Grenznähe zu osteuropäischen Ländern verspüren einen besonders hohen Kostendruck.“
Der administrative Mehraufwand des Branchenmindestlohn im Vergleich zum gesetzlichen Mindestlohn war Thema eines Gesprächs, das auf Initiative von Jens-Uwe Veit, Mitglied der Geschäftsleitung der Firma Melosch, mit dem Bundesvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen, Cem Özdemir (MdB), und der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion, Brigitte Pothmer (MdB), stattfand. Gemeinsam mit dem politischen Leiter des Bundesverbandes mittelständischer Wirtschaft (BVMW), Patrick Meinhardt, dem Geschäftsführer Politik und Kommunikation des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung, Jörg Lacher, sowie BVMW-Pressereferentin Ingrid Hausemann kamen die Teilnehmer dazu im Bundestag zusammen.
Regulatorische Nachteile
Patrick Meinhardt betonte einleitend, dass der Mittelstand nicht durch den Mindestlohn geschwächt werden dürfe. Jens-Uwe Veit kritisierte in diesem Zusammenhang, dass der Mindestlohn der Abfallwirtschaft aktuell 9,10 Euro beträgt: „Insbesondere in unseren Betriebsstätten in Berlin, Leipzig und Erfurt belastet uns dieses durch die Tarifparteien vereinbarte Mindestlohnniveau sehr. Diese Betriebsstätten verspüren einen besonders hohen Kostendruck, weil sie sich in Grenznähe zu unseren osteuropäischen Nachbarn befinden. Hier erreicht dieser Stundenlohn bereits fast das Niveau unserer einfachen, angelernten Mitarbeiter. Diesen gegenüber ist kaum vermittelbar, dass wir einer Aushilfs- oder Studentenarbeitskraft – beispielsweise am Sortierband – einen Stundenlohn von mindestens 9,10 Euro vergüten. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro ist für unsere Branche völlig ausreichend.“ Weiterer Gesprächspunkt waren die regulatorischen Nachteile des Branchenmindestlohns im Vergleich zum gesetzlichen Mindestlohn. bvse-Geschäftsführer Jörg Lacher informierte über Nachweiserleichterungen im Rahmen der Dokumentationspflichten, die für den gesetzlichen Mindestlohn gelten, nicht aber für die Unternehmen, die unter den Branchenmindestlohn fallen. „Bei uns als Mittelständler fallen dadurch erhebliche Administrationskosten an.“ Jens-Uwe Veit forderte die Grünen-Politiker auf, sich dafür einzusetzen, dass die Regelungen des Mindestlohngesetzes mit denen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes synchronisiert werden.
Foto: bvse
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