„Getrennthaltung ist der Schlüssel für mehr Recycling“

Nach Auffassung des bvse kann mehr Recycling von Gewerbeabfällen vor allem dann gelingen, wenn die Getrennthaltung an den Anfallstellen konsequent durchgeführt wird.

Hier gebe es durchaus noch Potenzial. „Doch wenn man hier weiter kommen möchte, muss man vor allem die Abfallerzeuger in die Verantwortung nehmen“, ist bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock überzeugt. Im Bundesumweltministerium fand eine Anhörung zur Gewerbeabfallverordnung statt. Der Referentenentwurf, so Rehbock, sei dabei insgesamt realistischer geworden und deshalb durchaus als Fortschritt zu werten: „War im Arbeitsentwurf beispielsweise noch eine Recyclingquote von 50 Prozent für Vorbehandlungsanlagen vorgesehen, wurde diese nun auf 30 Prozent abgesenkt.“

Mit den Worten von Rehbock ist der Verband aber eher skeptisch, ob selbst die nun gewählte 30-Prozent-Quote in der Praxis erreicht werden kann. „Wenn die Getrennthaltungspflicht ernst genommen wird, dann ist es wohl nicht sehr wahrscheinlich“, gibt der bvse-Hauptgeschäftsführer zu bedenken. „Denn alles, was vorher getrennt wird, kann nicht zur Quotenerfüllung in der Vorbehandlungsanlage beitragen.“ Rehbock begrüßt daher, dass drei Jahre nach Inkrafttreten der Regelung eine Quotenüberprüfung vorgesehen ist. Und Quoten seien nur sinnvoll, wenn sie auch in der Praxis umsetzbar sind.

Keine stringentere MVA-Überwachung

Deutliche Kritik übt der Verband daran, dass es zu keiner stringenteren Überwachung der rund 60 Müllverbrennungsanlagen in Deutschland kommen soll. Eric Rehbock: „Sind die MVA nicht mehr in der Lage, Mengen, die ins Recycling gehören oder aus denen hochwertige Ersatzbrennstoffe hergestellt werden können, in den Müllöfen zu beseitigen, regeln sich die Recycling- und Verwertungswege von alleine.“ Es liege zudem im ökologischen wie ökonomischen Interesse, wenn aus nicht recyclingfähigen Abfällen Ersatzbrennstoffe hergestellt und diese in hocheffizienten Anlagen thermisch verwertet werden. Beim Einsatz hochwertiger Ersatzbrennstoffe werde das energetische Potenzial der Abfälle hinsichtlich Wirkungsgrad und CO2-Einsparung nachweislich effizienter genutzt als in einer Müllverbrennungsanlage.

Auf Ablehnung des bvse stößt außerdem die starre Festlegung des Verordnungsentwurfs auf technische Mindestanforderungen bei Vorbehandlungsanlagen. Diese Regelung wurde gegenüber dem Arbeitsentwurf noch dahingehend verschärft, dass der Einsatz gleichwertiger Aggregate – im Vergleich zu den in der Anlage zur Gewerbeabfallverordnung vorgeschriebenen – nicht mehr erlaubt sein soll. Damit sei nach Auffassung des Verbandes die für das Recycling sowie für die hochwertige energetische Verwertung notwendige Flexibilität nicht mehr gewährleistet, zumal die technischen Vorgaben nicht einmal stoffstromspezifische Unterschiede berücksichtigen würden, was insbesondere bezüglich der Kunststoffarten-Trennung nicht akzeptabel sei, da gerade die Mischkunststoffe in nachgeschalteten spezialisierten Anlagen optimal sortiert werden könnten. Der bvse fordert den Verordnungsgeber daher auf, eine Öffnungsklausel in das Regelwerk aufzunehmen, die zumindest sachlich notwendige Abweichungen von den technischen Vorgaben zulässt.

Foto: O. Kürth

(EUR0316S11)