Zauberhafte Recyclingquoten
Deutschland recycelt durchschnittlich über 60 Prozent seiner Siedlungsabfälle, sagt die Statistik. Eine Untersuchung von Dipl.-Ing. Thomas Obermeier, Dr. Alexander Gosten und Prof. Wolfgang Klett, Präsident und Vizepräsidenten der Deutschen Gesellschaft für Abfallwirtschaft e.V. (DGAW), kommt hingegen auch für das Erhebungsjahr 2013 zu einem deutlich niedrigeren Ergebnis. Der nachfolgende Beitrag „Quotenzauber – Neue Berechnungsgrundlagen als Herausforderungen für die deutsche Kreislaufwirtschaft“ deckt auf, wie sich dieser „Quotenzauber“ erklärt.
Bereits nach dem Vorliegen statistischer Daten der Abfallmengen 2012 hat die DGAW nachweisen können, dass weniger als 40 Prozent der Siedlungsabfälle tatsächlich recycelt und demnach als Sekundärwertstoff der Produktion wieder zugeführt werden. Und das Ergebnis für 2013 ist ebenfalls desillusionierend: Statt der angeblichen 64 Prozent sind in diesem Jahr nur 38 Prozent Siedlungsabfälle recycelt worden. Nach der neuen EU-Berechnungsmethode sind es rund 40 bis 50 Prozent, je nachdem wie biologische Verwertungsverfahren bewertet werden. Von den 60 Prozent für 2025 und 65 Prozent für 2030 gemäß dem Vorschlag der Europäischen Union im neuen Kreislaufwirtschaftspaket ist auch Deutschland noch meilenweit entfernt. Ausgangslage: Die EU-Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EC sehen eine Recyclingquote von 50 Gewichtsprozent für mindestens Papier, Metall, Kunststoff und Glas aus Haushalten und gegebenenfalls aus anderen Quellen vor. Mit einer Recyclingquote von 64 Masseprozent der gesamten Siedlungsabfallmengen im Jahr 2013 werden die Vorgaben in Deutschland – soweit die betreffenden Abfallströme Haushaltsabfällen ähnlich sind – zwar auf dem Papier übertroffen: Die im Kreislaufwirtschaftsgesetz für 2020 angestrebte Recyclingquote von 65 Prozent der Siedlungsabfallmengen soll bereits offiziell annähernd erreicht werden. Realiter werden dem Wirtschaftskreislauf aber wesentlich weniger Sekundärrohstoffe zugeführt. Die Diskrepanz erklärt sich unter anderem aus den unterschiedlich zugelassenen statistischen Erfassungsmethoden.
Vier zulässige Ermittlungsmethoden
Zur Ermittlung der Recyclingquote sind vier Methoden zulässig, wobei die Methoden 1 und 2 für bestimmte getrennt erfasste Abfallfraktionen Anwendung finden und die Methoden 3 und 4 für die Summe der Haushaltsabfälle beziehungsweise der Siedlungsabfälle. Deutschland setzt die Methode 4 entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ein.
Die Festlegung, welche Verfahren als Vorbereitung zur Wiederverwendung beziehungsweise als Recycling gelten, erfolgt unter Beachtung der Definition des Recyclings: „[…] jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialen oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden; es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, nicht aber die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind.“ Das statistische Bundesamt fasst unter dem Oberbegriff „Behandlung und Stoffliche Verwertung“ alle R2 bis R13 Verfahren zusammen. Die Summe des Inputs in diese Anlagen und Verfahren wird dem Gesamtsiedlungsabfall gegenübergestellt und so für das Jahr 2013 eine Recyclingquote von 64 Prozent angegeben.
Nur zwischen zehn und 90 Prozent des Inputs
In Wahrheit wird mit dieser statistischen Größe und mit der Wahl der Grundgesamtheit Siedlungsabfall jedoch geblendet: Abhängig vom Einsatzmaterial und Anlagentyp der als R2 bis R13 klassifizierten Verfahren betragen die tatsächlich stofflich verwerteten Mengen nur zwischen zehn und 90 Prozent des Inputs. Zur Ermittlung der tatsächlichen Recyclingquote für das Jahr 2013 werden die stofflich verwerteten Mengen anhand einer Input-Output-Analyse von Anlagendaten von Destatis beziehungsweise anhand von aktuellen Veröffentlichungen zu Abfallarten beziehungsweise Abfallbehandlungsanlagen ermittelt.
Bei den getrennt gesammelten Fraktionen werden aus Altpapiersortieranlagen 88 Prozent, bei der Altglasaufbereitung 85 Prozent, in Sortier- und anderen Anlagen für Kunststoffe LVP zu 50 Prozent, Metalle zu 92 Prozent und Holz zu 30 Prozent stofflich verwertet (Quelle: Daten für Verpackungsabfälle, Umweltbundesamt 50/2015). Andere Quellen gehen bei Sortieranlagen für Kunststoffe und LVP von einer Verwertungsquote von 20 beziehungsweise 30 Prozent aus. In der Abfallbilanz 2013 werden unter Sonstiges (Verbunde, Textilien, Metalle) verschiedene getrennt gesammelte Fraktionen zusammengefasst. Die Recyclingquote für die Sammelposition wird anhand der prozentualen Anteile der Einzelfraktionen am Input in die Sortieranlagen und deren jeweiligen Recyclingquoten ermittelt. Damit liegt der Anteil der stofflichen Verwertung für die Sammelposition Sonstiges (Verbunde, Textilien, Metalle etc.) insgesamt bei 59 Prozent.
Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Getrennt gesammelte Bio- und Grünabfälle werden in Kompostwerken und in Vergärungsanlagen behandelt. Die Input-/Output-Analyse bei den verschiedenen Anlagentypen für das Jahr 2013 zeigt, dass Bioabfallkompostierungsanlagen 44 Prozent und Grünabfall-Kompostierungsanlagen 56 Prozent des Inputs als Produkte beziehungsweise Sekundärstoffe abgeben – davon 92 beziehungsweise 84 Prozent als Kompost, welcher wieder dem Bodenkreislauf zur Verfügung gestellt wird. Der Rest wird biologisch abgebaut, Wasser verdampft oder ein geringer Störstoffanteil energetisch verwertet. Das gleiche gilt grundsätzlich auch für Vergärungsanlagen. Hier werden 78 Prozent stofflich verwertet. Davon 83 Prozent als Gärrückstände, welche überwiegend in der Landwirtschaft zur Bodenverbesserung eingesetzt werden.
Die Recyclingquote für Bioabfall und Grünabfall wird entsprechend ihres Mengenanteils, welcher in Kompostierungs- beziehungsweise Vergärungsanlagen behandelt wird, anteilig berechnet. Im Handbuch der Bioabfallbehandlung wird angegeben, dass 33 Prozent des Inputs in Vergärungsanlagen auf Bioabfälle und weniger als zehn Prozent auf Grünabfälle entfallen (Daten von 2009). Mithilfe dieser Angaben und dem Input der Bio- und Grünabfälle in biologischen Behandlungsanlagen wird die Mengenaufteilung für die Behandlungsverfahren ermittelt und die Recyclingquote bestimmt. Insgesamt liegt damit die Recyclingquote für Bioabfall bei 56 Prozent, wobei 37 Prozent der Abfälle in Vergärungsanlagen und 63 Prozent in Bioabfallkompostierungsanlagen behandelt werden. Für Grünabfälle liegt die Recyclingquote bei 58 Prozent, wobei zwölf Prozent in Vergärungsanlagen und 88 Prozent in Grünabfall-Kompostierungsanlagen behandelt werden. Für die gewerblichen biologisch abbaubaren Küchen- und Kantinenabfälle wird die überwiegende Behandlung in Vergärungsanlagen mit einer Recyclingquote von 78 Prozent und für die Marktabfälle eine den Bioabfällen vergleichbare Behandlung mit einer Recyclingquote von 56 Prozent angenommen. Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die in Sortieranlagen (MA) behandelt werden, werden je nach Marktlage stofflich nur zu etwa 13 bis 20 Prozent verwertet. Rund 80 bis 87 Prozent der Eingangsmenge bleiben Abfall zur energetischen Verwertung.
Besonders anschaulich ist die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit bei mechanisch-physikalischen (MPS) und mechanisch-biologischen Anlagen (MBA) zur Behandlung von gemischten Haushalts- und/oder Gewerbeabfällen. Bei beiden Anlagentypen wird im Wesentlichen nur der Metallanteil im Input einer stofflichen Verwertung zugeführt und der Rest entweder als Ersatzbrennstoff (EBS) einer energetischen Verwertung zugeführt oder auf der Deponie abgelagert. Etwa 50 Prozent des Inputs an Haushaltsabfällen in mechanisch-biologischen Anlagen wird statistisch unter der „Recyclingrubrik“ geführt, der tatsächliche stoffliche Verwertungsanteil liegt jedoch bei etwa sechs Prozent. Neben Metallen sind weitere Stoffe wie Kunststoff, Gummi, Holz und Mineralien beim Output zur stofflichen Verwertung zusammengefasst, insgesamt 177.000 Tonnen. Davon sind 121.000 Tonnen Eisenmetalle; dies entspricht bei einem Input von 2,1 Millionen Tonnen in mechanisch-(biologischen)-Anlagen einem Output von 5,7 Prozent. Da im Haushaltsabfall ein wesentlich geringerer Metallanteil enthalten ist, ist davon auszugehen, dass erhebliche Anteile an Anhaftungen und Fehlsortierungen in dieser Fraktion enthalten sind. Die nicht in die Berechnung der Recyclingquote eingehende energetische Verwertung in MVA (R1-Verfahren), EBS-Kraftwerken und Klärschlammverbrennungsanlagen steht mit der stofflichen Nutzung der Rostaschen in der Bauindustrie für verschiedene Einsatzzwecke sowie der Metallrückgewinnung aus der Schlacke in Höhe von 20 bis 30 Prozent des Inputs vergleichsweise gut da. Danach liegt die dem Wirtschafts- und Stoffkreislauf zugeführte stoffliche Verwertungsquote tatsächlich zwischen 34 und 38 Prozent und nicht bei 64 Prozent, wie die Statistik von Destatis angibt. Eine bereits mit den Siedlungsabfallmengen 2009 und 2012 von der DGAW durchgeführte Abschätzung kam zu vergleichbaren Ergebnissen.
Worauf sich neue Berechnungsmethoden beziehen
Am 2. Dezember 2015 wurde das neue Kreislaufwirtschaftspaket von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Es sieht unter anderem neue, europaweit gültige Vorgaben für die Recyclingquoten vor, welche im Entwurf der Abfallrahmenrichtlinie vom 2. Dezember 2015 enthalten sind: 2025 sollen Siedlungsabfälle gemessen am Aufkommen zu 60 Prozent recycelt werden und 2030 zu 65 Prozent. Nur den Mitgliedstaaten Estland, Griechenland, Kroatien, Litauen, Malta, Rumänien und der Slowakei soll eine Übergangsfrist von fünf Jahren eingeräumt werden. Damit wird die nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ab 2020 für Deutschland geltende Recyclingquote von 65 Prozent europaweit eingeführt. Zusätzlich sind jedoch neue Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Recyclingquote in der Richtlinie vorgesehen, die sich beziehen auf:
■ den Input in den finalen Recyclingprozess, wobei keine weitere mechanische Sortierung notwendig ist und die Abfälle direkt in einen Produktionsprozess einmünden, welcher die Wiederaufbereitung zu Produkten, Materialien oder Substanzen zum Ziel hat.
■ den Input in den ReUse-Prozess, wobei das Material alle notwendigen Überprüfungen, Säuberungen und Reparaturen durchlaufen hat und die Wiederverwendung ohne weitere Sortierung oder Vorbereitung erfolgen kann beziehungsweise
■ den Output von Sortieranlagen, welcher einem finalen Recyclingprozess zugeführt wird, wobei der Anteil der Abfälle, welche deponiert oder energetisch verwertet werden, kleiner als zehn Prozent beträgt.
■ Neu werden die Metalle, welche aus der Verbrennungsasche der Müllverbrennungsanlagen einem finalen Recyclingprozess zugeführt werden, dem Recycling zugerechnet, sofern bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllt werden.
Findet die im Entwurf der Abfallrahmenrichtlinie genannte Kalkulationsmethode Verwendung, können nur das Recycling von den getrennt erfassten Wertstoffen PPK (88 Prozent), Glas (85 Prozent) und Metall (90 Prozent) annähernd mit 100 Prozent bewertet werden, weil bei der Aufbereitung nur etwa zehn Prozent Abfälle anfallen, die deponiert oder energetisch verwertet werden müssen.
Für biologisch abbaubare Abfälle ist die Zehn-Prozent-Regel derzeit nicht anwendbar, weil durch den biologischen Abbau während des Behandlungsprozesses Material in CO2 beziehungsweise CH4 und Wasser umgewandelt wird. Der Anteil der energetisch verwerteten beziehungsweise deponierten Stoffe am Output der Anlagen liegt damit höher als zehn Prozent. Wird jedoch der Anteil dieser Stoffe am Input in Kompostierungs- oder Vergärungsanlagen berechnet, wird die Bedingung erfüllt. Für biologische Verfahren müsste daher in der Abfallrahmenrichtlinie eine gesonderte Beurteilung eingeführt werden.
Die Recyclingquoten für 2013 werden nach der Kalkulationsmethode in dem Entwurf der Abfallrahmenrichtlinie in zwei Varianten berechnet. Variante 1: Input in Sortieranlagen, welche annähernd zehn Prozent Output an zu beseitigenden beziehungsweise energetisch zu verwerteten Abfällen haben, wird mit 100 Prozent gewertet. Variante 2: Zuzüglich zu Variante 1 wird der Input in Kompostierungs- und Verwertungsanlagen mit 100 Prozent gewertet. Zusätzlich wird bei beiden Varianten noch der Anteil des Metallrecyclings der energetischen Verwertungsanlagen mit in die Recyclingquote einbezogen. Anhand der Abfallstatistik 2013 kann nur der direkte Output an Metallen aus energetischen Verwertungsanlagen ermittelt werden.

Zulässige Methoden zur Bestimmung der Recyclingquote entsprechend der Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EC 2 am Beispiel der Siedlungsabfallmengen 2013 (Quelle: „Umwelt Abfallbilanz 2013“, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2015)
Schlacke: Was die Statistik nicht erfasst
Nach Alexander Gosten „Potenzial des Metallrecyclings durch Abfallverbrennung“ (erschienen in: Recycling und Rohstoffe, Band 6, hrsg. v. Karl J. Thomé-Kozmiensky und Daniel Goldmann, 2013) führen viele Verbrennungsanlagen keine oder nur eine rudimentäre Metallabscheidung auf dem Gelände der Verbrennungsanlage durch und geben die Schlacke an spezialisierte Schlackeaufbereiter ab, die über die Effektivität der Rückgewinnung der Metalle nicht berichten, sodass die dort gewonnenen Mengen nicht in der Statistik erfasst werden. Dies hat zur Folge, dass der Beitrag der energetischen Abfallbehandlung in R1-Anlagen zum Metallrecycling unterbewertet wird.
Laut Umweltbundesamt wurden im Jahr 2009 rund 380.000 Tonnen Metallschrotte aus Abfallverbrennungsanlagen produziert, und die ITAD geht von circa 400.000 Tonnen Metallschrotten und einer derzeitigen Recyclingquote von 92 Prozent aus. Neueren Studien zufolge können aus den Rostaschen neun Prozent der Metalle zurückgewonnen werden. Bei flächendeckender Umsetzung entspricht dies 70.000 bis 80.000 Tonnen mehr. Somit erhöht sich die Menge der recycelten Siedlungsabfälle um 0,1 bis 0,4 Millionen Tonnen durch die Metallrückgewinnung aus der Verbrennungsschlacke der energetischen Verwertungsanlagen (Abschätzung ohne Berücksichtigung von Qualitätsaspekten).
Wird die neue Kalkulationsmethode angewendet, führt dies dazu, dass (wie oben ausgeführt) in Deutschland beispielhaft für das Jahr 2013 eine deutlich niedrigere Recyclingquote von nur mehr 40 Prozent (Variante 1 ohne biologische Abfallbehandlungsverfahren) beziehungsweise 50 Prozent (Variante 2 mit biologischen Abfallbehandlungsverfahren) ermittelt wird – gegenüber 64 Prozent, welche mithilfe des Inputs in R2 bis R13 Verfahren von Destatis errechnet wurde.

Gegenüberstellung der anhand des Inputs in Verwertungsanlagen ermittelten Recyclingquote und der tatsächlichen minimalen und maximalen Recyclingquote, die sich an der Rückführung in den Stoffkreislauf orientiert (Quelle: „Umwelt Abfallbilanz 2013“, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2015)
Für europaweit gültige Recyclingquoten
Die DGAW begrüßt die Einführung europaweit gültiger Recyclingquoten und die Einführung der Output-bezogenen Berechnung sowie die Einbeziehung des Metallrecyclings aus der energetischen Verwertung. Nur für getrennt erfasste Abfallfraktionen werden auch hohe Anteile im Output der Behandlungsanlagen für die stoffliche Verwertung – zum Beispiel Altglas 90 Prozent – erreicht. Eine Ausweitung der getrennten Erfassung von Wertstoffen, wie bereits über die flächendeckende Einführung der Biotonne und der Wertstofftonne begonnen, wird zur Erreichung der Ziele notwendig werden, ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn in den nachgeschalteten mechanischen oder mechanisch-biologischen Verfahren mehr als 60 Prozent Sekundärrohstoffe für den Wirtschaftskreislauf gewonnen werden können.
Neben einer reinen Output-Betrachtung und einer Mengenbetrachtung ist jedoch eine Bewertung der Hochwertigkeit des Recyclings erforderlich, um ein Downcycling zu vermeiden. Parkbänke aus Altkunststoff braucht niemand. Dies könnte durch einen Faktor vor der Ermittlung der mengenorientierten Quote Berücksichtigung finden. Wenn das gleiche Produkt aus Recyclingmaterial erzeugt werden kann, so wäre ein Faktor 1 zu vergeben. Dies trifft zum Beispiel auf Metalle oder Glas zu. Da die Fasern beim Papierrecycling verkürzt werden, läge er unter 1. Und dies trifft gleichfalls für einige Kunststoffe zu, die aufgrund ihres Gebrauches vor dem Recycling – zum Beispiel durch UV-Einwirkung – an Qualität verloren haben.
Es gibt aber auch Recyclinggüter, die durch Aufbereitung höherwertig sind als Primärrohstoffe. So einige Recyclinggipse oder Sekundärschmierstoffe aus Zweitraffinerie, die einen Faktor > 1 bekommen würden. Und die Kritikalität wirtschaftsstrategischer Metalle könnte ebenfalls mit einem höheren Faktor bewertet werden. Über Recyclingquoten für Baugruppen oder Elemente ist ebenso nachzudenken: Eine hohe Recyclingquote beim Altauto sagt wenig aus. Hilfreicher wäre eine Quote zur Rückgewinnung der Elektrokleinmotoren.
Ansätze, die Qualität des Recyclings zu bewerten, finden sich ebenfalls im Entwurf der Abfallrahmenrichtlinie, Artikel 11. Sie betreffen unter anderen Anforderungen an die Qualität von Verfahren zur Vorbereitung der Wiederverwendung und an das Metallrecycling aus Verbrennungsschlacken. Zur Konkretisierung sind delegierte Rechtsakte der EU-Kommission vorgesehen. Beim Export von Materialien in Anlagen zur Vorbereitung der Wiederverwendung oder zum Recycling außerhalb der Europäischen Union sind für die Abfallbehandlung den EU-Regelungen vergleichbare Anforderungen einzuhalten.
Quelle: DGAW
Foto: Korn Recycling GmbH
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