Gut zu wissen – Organisation von wiederkehrenden Prüfungen
Arbeitsmittel unterliegen neben der Sicht- und Funktionsprüfung vor Inbetriebnahme durch den Benutzer regelmäßigen Prüfpflichten. Die Prüfpflichten nach den Verkehrs-, Arbeits- und Gesundheitsvorschriften ergeben sich aus den Ergebnissen der Gefährdungsermittlung.
In der Entsorgungswirtschaft müssen zum Beispiel Abfallsammel- und Behälterfahrzeuge, Abroll-, Abgleit- und Absetzbehälter, Pressen, Flurförderzeuge, Radlader und Bagger oder elektrische Tore jährlich geprüft werden. Die grundlegende Vorgehensweise hinsichtlich der Ermittlung und Festlegung von Art, Umfang, Fristen und Druchführung erforderlicher Prüfungen sowie der Bestimmung der Prüfer ist in der Technischen Regel „Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ (TRBS 1201) detailliert beschrieben. Der Unternehmer ist gut beraten, in einer Übersichtstabelle Arbeitsmittel und Prüfintervalle zu benennen sowie vorgenommene Prüfungen zu dokumentieren.
Quelle: BG Verkehr, www.bg-verkehr.de