Kaum dass die Rücknahmepflicht des Handels für Elektroaltgeräte in Kraft getreten ist, werden in der Branche Vorwürfe laut, dass sich Unternehmen der Überprüfung von Mengenmeldungen entziehen.
Die Grundregeln für die Rücknahmepflicht: Zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten sind alle großen Händler verpflichtet, die auf mehr als 400 Quadratmetern Elektrogeräte verkaufen. Dabei macht das Gesetz keinen Unterschied zwischen stationärem Einzel- und Online-Handel. Beim Onlinehandel wird entsprechend die Versand-und Lagerfläche zugrunde gelegt. Große Elektrogeräte wie Kühlschränke und Fernseher müssen immer dann kostenlos zurückgenommen werden, wenn ein entsprechendes Gerät neu gekauft wird. Kleinere Geräte wie Rasierer, elektronische Zahnbürsten und Mobiltelefone – Geräte, die in keiner Abmessung länger als 25 Zentimeter sind – müssen immer, auch ohne Neukauf, kostenlos zurückgegeben werden können. Händler, die nicht unter die Pflicht fallen, können wie auch schon vor dem Inkrafttreten des novellierten Gesetzes, Elektroaltgeräte weiterhin freiwillig zurücknehmen.
Zudem enthält das Gesetz Regelungen, mit denen illegale Exporte von Elektroaltgeräten, insbesondere in Entwicklungsländer, verhindert werden sollen. Durch klare Abgrenzungskriterien und eine entsprechende Beweislastumkehr zulasten des Exporteurs ist es zum Beispiel dem Zoll besser möglich, Altgeräte von Gebrauchtgeräten zu unterscheiden. Der Exporteur muss anhand strenger Kriterien belegen, dass zu exportierende Gebrauchtgeräte kein Abfall sind. Hierdurch kann auch das Exportverbot für gefährliche Altgeräte in Entwicklungsländer besser vollzogen werden.
Beschwerden von Verbrauchern
Nach Erkenntnissen des BDE haben zahlreiche Händler ihre Verpflichtung zur Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register nicht erfüllt. Sie würden sich damit der Überprüfung von Mengenmeldungen entziehen, so der Vorwurf. Der Verband fordert in diesem Zusammenhang einen wirksamen Vollzug des Elektrogesetzes durch die zuständigen Behörden. Ohne eine Verbesserung der Transparenz von Rücknahme- und Verwertungswegen würden weiterhin große Mengen an Elektroaltgeräten in dunkle Kanäle verschwinden. Um die von der Europäischen Union vorgegebenen Sammelquoten erreichen zu können, müssten alle an der Erfassung und Behandlung Beteiligten ihrer Verantwortung gerecht werden. Deutschland drohe sonst, seine im internationalen Vergleich vorbildliche Stellung im Elektrorecycling zu verspielen. Andere europäische Länder seien hier bereits aktiver und würden Rahmenbedingungen zur Steigerung der Rücknahmemengen schaffen. In Deutschland hingegen sei es bisher nicht gelungen, die Mengenströme abzusichern, was Investitionen in Behandlungstechnik behindere.
Wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) berichtet, verweigert Amazon Verbrauchern die gesetzlich vorgeschriebene Rückgabemöglichkeit von Elektroaltgeräten. Der Organisation liegen angeblich mehrere Beschwerden von Verbrauchern vor, die der Onlinehändler bei dem Versuch, defekte Elektrokleingeräte zurückzugeben, abgewiesen hat. Die DUH hat daraufhin ein Rechtsverfahren gegen Amazon eingeleitet und den Konzern aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Amazon in Zukunft Verbrauchern die Rückgabe defekter Elektrogeräte gewährt. Erste Tests der DUH haben ergeben, dass Verbraucher auch von anderen Handelsunternehmen falsch oder überhaupt nicht über die Rückgabemöglichkeiten von Elektrogeräten informiert und in vielen Fällen zurückgewiesen werden.
Foto: O. Kürth
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