Österreichischer Bundesrat debattierte über ADR-/ADN-Änderungen
Ziel der Europäischen Union ist es, Maßnahmen der Union bei der Beförderung gefährlicher Güter auf die Verbesserung der Sicherheit und im Verkehr auszurichten.
Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und die dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügte Verordnung (113522/EU) werden alle zwei Jahre an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt angepasst. Dabei geht es um neue Begriffe, Klassifizierungskriterien, Anforderungen an die Verpackung, um Kennzeichnung und um die Aktualisierung von Normen. Infolgedessen beschäftigte sich auch der österreichische Bundesrat mit den Aktualisierungen.
Nach Ansicht der EU-Kommission sind die vorgeschlagenen Änderungen gerechtfertigt, nützlich und sollten von der Union unterstützt werden. Deshalb schlägt sie dem EU-Rat vor, einen positiven Standpunkt der Europäischen Union zu den geplanten Änderungen festzulegen. Ziel der Europäischen Union ist es, Maßnahmen der Union bei der Beförderung gefährlicher Güter auf die Verbesserung der Sicherheit und im Verkehr auszurichten, die Umwelt zu schützen und den internationalen Transport zu vereinfachen, heißt es im Kommissionsvorschlag. Um Einsprüche zu vermeiden, soll der Rat die Mitgliedstaaten in einem Formalakt dazu verpflichten, keinen Widerspruch zu erheben und die Änderungen wie vorgesehen am 1. Januar 2017 in Kraft treten zu lassen.
Kritik an mangelnder Transparenz
Laut dem Europäischen Gerichtshof bestehe in solchen Fällen eine Kompetenz der EU, berichtete ein Experte vom Verkehrsressort. Und sprach von einem „reinen Formalakt“, weil kein EU-Mitgliedstaat Interesse an einem Einspruch habe. In der österreichischen Debatte bejahte der Experte die Frage der Bundesrätin Anna Platnik, ob die neuen Bestimmungen inhaltlich über Transportfragen hinaus auch die Verpackung gefährlicher Güter betreffen. Während Bundesrat Christoph Längle über Lkw auf österreichischen Straßen klagte, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen, übte Heidelinde Reiter Kritik an mangelnder Transparenz bei den Bestimmungen für Gefahrguttransporte. Das gelte auch für das Risikoeinstufungssystem, sagte Reiter und forderte das Verkehrsressort auf, besser über die Gefahrguttransportbestimmungen zu informieren.
Von Seiten des Ressorts war zu erfahren, dass Fahrzeuge generell nach dem Kraftfahrzeuggesetz beurteilt würden; für Tankfahrzeuge und beim Transport von Sprengstoffen gelten ebenso zusätzliche Bestimmungen wie bei Tankschiffen, für die sich insbesondere Bundesrat Stefan Schennach interessierte. Für Unfälle mit Gefahrgütern bestehe eine Meldepflicht. Da Österreich aber nur sehr wenige Unfälle mit Gefahrgütern verzeichne, sei es bisher nicht möglich gewesen, eine Unfalldatenbank aufzubauen, die ausreichend viele Daten für eine Risikoanalyse und -bewertung biete.
Quelle: APA-OTS, Foto: pixabay
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