Recycling von Nanomaterialien im Blickwinkel der Forschung
Im September verabschiedete das Bundeskabinett im Rahmen einer gemeinsamen Forschungsstrategie den Aktionsplan „Nanotechnologie 2020“.
Im Mittelpunkt stehen Prüfmethoden und Konzepte zur Charakterisierung und Bewertung von Gesundheits- und Umweltrisiken, die für neue Materialien angepasst und erprobt werden müssen. Dadurch rückt auch das Recycling von Nanomaterialien in den Blickwinkel der Forschung. Ziel ist eine für Anwender und Umwelt sichere und verträgliche Nutzung neuartiger Werkstoffe über den gesamten Lebenszyklus, von der Materialentwicklung über Produktion und Verarbeitung bis hin zur stofflichen Wiederverwertung oder Entsorgung.
Dazu heißt es im Bericht zur „Fortschreibung der gemeinsamen Forschungsstrategie der Bundesoberbehörden“: „Zur Ermittlung der Exposition in der Umwelt müssen die relevanten Eintragspfade identifiziert werden. Dazu bedarf es eines ausreichenden Wissens über die Herstellung, den Einsatz und den Recycling- beziehungsweise Entsorgungsweg von Nanomaterialien in Produkten und Anwendungen und die Freisetzungsmöglichkeiten aus diesen. Einträge in die Umwelt sind zum Beispiel bei gezielten umweltoffenen Anwendungen oder unsachgemäßer Entsorgung nanomaterialhaltiger Produkte möglich. Über die Kläranlage können punktuelle Einträge von Nanomaterialien in die Umwelt erfolgen. Während der Gebrauchsphase eines Produktes ist eine durch Beanspruchung oder Produktalterung ausgelöste Freisetzung möglich (zum Beispiel Verwitterung, Auswaschung). Die derzeitige Herausforderung hierbei ist die Entwicklung spezifischer Nachweismethoden für Nanomaterialien, die eine qualitative und quantitative Analyse der Umwelteinträge erlauben.“
Im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Hierbei soll unter anderem auch der Lebenszyklus von Kompositmaterialien einschließlich Recycling oder Entsorgung betrachtet werden. Denn das Kenntlichmachen möglicher Gefahrenpotenziale von Kompositwerkstoffen wie zum Beispiel eine Freisetzung von reaktiven oder biobeständigen Partikeln bei Bearbeitung, Gebrauch oder am Ende ihres Lebenszyklus bei der Entsorgung oder Verwertung sei derzeit noch nicht befriedigend gelöst. Darüber hinaus könne es durch den Einsatz von Nanomaterialien in Produkten oder Werkstoffen zu einer Verunreinigung des Rezyklats kommen, sodass ein qualitativ hochwertiges Recycling und die Schließung von Stoffkreisläufen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) erschwert werden.
Zu den Forschungszielen zählt zudem ein Branchendialog zur umweltbezogenen Bilanzierung von „intelligenten“ und „aktiven“ Verpackungen hinsichtlich der Recyclingfähigkeit und Durchführung eines Dialogs mit Akteuren der Entsorgungs- und Herstellerbranchen.
Am Forschungsbericht zur „Fortschreibung der gemeinsamen Forschungsstrategie der Bundesoberbehörden“ waren die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) und das Umweltbundesamt (UBA) beteiligt. Der Bericht steht unter www.umweltbundesamt.de zum Download bereit.
(EUR1116S35)