„Begleitende Risikoforschung“ zu Recycling und Entsorgung von Nanomaterialien
Behörden können bislang die von den Stoffen potenziell ausgehenden Risiken für Umwelt und Gesundheit nur eingeschränkt bewerten.
Generell gibt es bisher noch unzureichend qualitative und quantitative Daten zur Freisetzung von Nanomaterialien in die Umwelt, die eine Aussage über den gesamten Lebenszyklus von Herstellung bis zu Recycling und Abfallbeseitigung erlauben. Jedoch sollen – im Rahmen der Nanorisiko-Forschung – die Analyse von Langzeiteffekten für Mensch und Umwelt durch Nanomaterialien, mögliche Umweltauswirkungen bei Recycling und Entsorgung nanomaterialhaltiger Abfälle sowie die Entwicklung von alternativen Prüfmethoden zukünftig bei der Bewertung potenzieller Risiken von Nanomaterialien stärker in den Fokus der Förderung gerückt werden.
So lautete die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Transparenz zu Nanomaterialien“. Nach Aussage der Fraktion könnten Behörden, ohne genau zu wissen, welche Arten von Nanomaterialien worin in welchen Mengen eingesetzt werden, die von den Stoffen potenziell ausgehenden Risiken für Umwelt und Gesundheit nur eingeschränkt bewerten. Daher habe bereits 2009 das Europäische Parlament die EU-Kommission mit fast einstimmiger Mehrheit aufgefordert, eine umfassende, öffentlich zugängliche Bestandsaufnahme über die auf dem Markt vorhandenen Nanomaterialien beziehungsweise nanomaterialhaltigen Produkte zu schaffen. Auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen habe 2011 in seinem Sondergutachten zu Nanotechnologie die Einrichtung eines Nanoregisters empfohlen. Und der Bundesrat habe die Bundesregierung 2013 aufgefordert, sich auf EU-Ebene nachdrücklich für ein europaweites Nanoproduktregister einzusetzen.
EU-Absage an Nanoregister
Die EU-Kommission habe Ende 2012 angekündigt, eine Folgenabschätzung der Kosten und Nutzen eines europaweiten Registers durchzuführen. Die Ergebnisse der Folgeabschätzung lägen immer noch nicht vor. Dessen ungeachtet habe die Kommission im März dieses Jahres den Forderungen nach einem Nanoregister eine Absage erteilt und stattdessen die Errichtung eines „Nano Observatory“ angekündigt, das bestehende Informationen zusammentragen soll. Neue Daten über das Vorkommen von nanomaterialhaltigen Produkten auf dem europäischen Markt sollten nicht erhoben werden. Zahlreiche Mitgliedstaaten seien aufgrund der Untätigkeit der EU-Kommission bereits auf nationaler Ebene aktiv geworden. In Frankreich müssen Hersteller, Importeure und Händler seit 2013 den Handel mit Nanomaterialien in Mengen über 100 Gramm melden. Dänemark, Belgien und Norwegen haben ebenfalls Nanoregister eingeführt. Weitere Länder wie Schweden und Italien wollen nachziehen. Im kürzlich von der Bundesregierung beschlossenen „Aktionsplan Nanotechnologie 2020“ sei dagegen von einem Nanoregister keine Rede.
Verbesserungsbedarf prüfen
Die Bundesregierung sieht die bislang unzureichende Datenlage zum einen in dem vielfältigen und nicht bezifferbaren Einsatz von Nanomaterialien begründet. Zum anderen sei dies der methodischen Herausforderung und dem Fehlen von standardisierten Methoden geschuldet. Es lägen allerdings einige Studien vor, die mithilfe von Modellen sowie verfügbarer Information zu Produktionsmengen und Anwendungsmuster die Freisetzung ausgewählter nanoskaliger Stoffe in die Umwelt für Europa und die Schweiz abschätzen. Hinsichtlich des Verbesserungsbedarfes habe sich die Bundesregierung mit dem Aktionsplan Nanotechnologie 2020 unter anderem zum Ziel gesetzt, durch begleitende Risikoforschung die verantwortungsvolle Gestaltung der Nanotechnologie als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang werde auch geprüft, ob und wie die Instrumente der Risikobewertung angepasst werden müssten.
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