HBCD: Bundesrat beschließt befristete Ausnahmeregelung

Der Flickenteppich aus 16 unterschiedlichen Landesregelungen wurde vorläufig aufgehoben. HBCD-haltige Abfälle können jetzt wieder wie vor dem 1. Oktober 2016 entsorgt werden.

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor den Weihnachtsferien am 16. Dezember ein auf ein Jahr befristetes Moratorium zur Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle wie beispielsweise Styropordämmplatten beschlossen. Diese Abfälle werden vorläufig nicht mehr als gefährlich eingestuft. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. begrüßt die Entscheidung und sieht die Politik in der Pflicht, schnellstmöglich eine praktikable Lösung zu finden. Ansonsten drohe ein erneuter Entsorgungsnotstand im Dämmstoffbereich. Die HBCD-Problematik dürfe nicht einfach ausgesessen werden. Dabei wäre eine Aufhebung der dynamischen Verweisung aus der POP-Verordnung in die Abfallverzeichnisverordnung immer noch der beste Weg, so Verbandspräsident Peter Kurth. Das Bundesumweltministerium kündigte im Bundesrat an, noch im Januar gemeinsame Bund-Länder-Fachgespräche zu diesem Thema aufzunehmen. Der BDE will sich in die weitere politische Diskussion konstruktiv einbringen.

„Klarer Arbeitsauftrag“

Die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V. (BDSV) wertet den Bundesratsbeschluss als „klaren Arbeitsauftrag an die Bundesregierung“. Wie BDSV-Hauptgeschäftsführer Dr. Rainer Cosson erklärte, habe der Bundesrat den Weg dafür geebnet, dass die Bundesregierung in ihrer Kabinettssitzung am 21. Dezember (Redaktionsschluss dieser Ausgabe war der 16. Dezember 2016) die Weichen dafür stellen kann, dass die „quälenden Auseinandersetzungen“ um die besonderen und kostenintensiven Entsorgungsanforderungen für HBCD beendet werden. Es sei unverkennbar, dass die Flut der Ländererlasse, mit denen die  zutage getretene Entsorgungsproblematik abgemildert werden sollte, nicht die hinreichende Rechtssicherheit herbeiführen konnte. Eine bundesweit geltende, eindeutige Regelung habe sich als unabdingbar erwiesen.

Dr. Rainer Cosson: „Für mich ist kaum vorstellbar, dass nach Ablauf des einen Jahres der Spuk um die Gefährlichkeit von HBCD von Neuem losgehen wird. Unser Verband erwartet, dass die Verantwortlichen die Zeit dafür nutzen werden, eine dauerhaft tragfähige Entsorgungslösung für HBCD ins Werk zu setzen. Die teilweise absurd gesteigerten Verbrennungspreise auf bis zu 6.000 Euro pro Tonne sollten nun alsbald der Vergangenheit angehören und wieder auf  Normalmaß sinken.“

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