Novelle TA Luft: Emissionsbegrenzung streichen
In der Diskussion um den Referentenentwurf zur Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft lehnt der BDE die geplanten Emissionsbegrenzungen für organische Stoffe in der Bioabfallbehandlung ab.
Insgesamt sechs Verbände, deren Unternehmen organische Abfälle aus Haushalten in Kompostierungsanlagen oder Vergärungsanlagen verwerten, haben sich für eine Streichung der Emissionsbegrenzung ausgesprochen. BDE-Präsident Peter Kurth hält diese Grenzwerte ökologisch gesehen für unsinnig.
Sie verursachten einen enormen Energie- und Kostenaufwand für die Anlagenbetreiber, und seien im extremsten Fall nur mittels äußerst aufwändiger Verfahren zur Abgasbehandlung einzuhalten. Europarechtlich seien die Grenzwerte zudem nicht gefordert und würden sogar gegen das Kriterium der wirtschaftlichen Vertretbarkeit der Industrieemissions-Richtlinie verstoßen. „Von einem deutschen Sonderweg sollte daher abgesehen werden“, erklärt Kurth und fügt hinzu: „Wenn überhaupt, dann sollte für die Bioabfallbehandlung in genehmigungsbedürftigen Anlagen zunächst ein Untersuchungs- und Monitoring-Programm für organische Stoffe aufgesetzt werden, um systematisch gesicherte Erkenntnisse zur Notwendigkeit und Höhe der Emissionsbegrenzung zu erlangen.“
Foto: Jochen Zellner, Lk Neustadt/Aisch-Bad Windsheim / abfallbild.de
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