Man lernt nie aus …
Es ist ein Paragrafen-Dschungel, durch den sich Abfall-Profis arbeiten müssen. Oftmals schon, bevor sie Profis werden. Denn das Angebot an fakultativen und verpflichtenden Weiterbildungsthemen im Abfallwirtschaftsbereich wächst mit der Fülle an Verordnungen, Richtlinien und Technischen Anleitungen. Der Entwurf eines Regierungspapiers, das das in Lehrgängen zu vermittelnde Fachwissen spezifizieren könnte, liegt noch in der Schublade. Ein Überblick über Nachfrage und Angebote solcher Wissensvermittlungen fällt daher nicht leicht.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) schreibt in Paragraf 59 einen oder mehrere Abfallbeauftragte für Betriebe mit genehmigungsbedürftigen, weil möglicherweise umweltschädlichen Anlagen vor, ebenso für Betreiber von Anlagen mit regelmäßig anfallenden gefährlichen Abfällen oder für ortsfeste Sortier-, Verwertungs- oder Abfallbeseitigungsanlagen, für Abfallverursacher wie Hersteller und Vertreiber sowie für Rücknahmesysteme und -stellen.
Die Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (AbfAEV) gibt in Paragraf 4 knapp die Ausbildungs-Anforderungen an die Fachkunde von Anzeigepflichtigen und in Paragraf 5 jene an die Fachkunde von Erlaubnispflichtigen vor, die auch in Paragraf 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) erwähnt werden. Und für die Überprüfung der erforderlichen Fach- und Sachkunde von Personen mit Qualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gilt Paragraf 36a der Gewerbeordnung. Über welchen beruflichen Werdegang und welche fachlichen Qualifikationen „Anzeigepflichtige“ und „Erlaubnispflichtige“ verfügen müssen, legt die AbfAEV exakt fest. Notwendige Fachkunde kann freilich auch über entsprechende Lehrgänge vor Beginn der Tätigkeit erworben werden. Sie sollen – gemäß Anlage 1 der AbfAEV – Grundkenntnisse über das Kreislaufwirtschaftsgesetz samt der daraus ergangenen Rechtsverordnungen enthalten und zusätzlich Informationen über das Recht der Abfallverbringung, Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen, Vorschriften des Umweltrechts und Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht vermitteln. Der Themenkatalog besteht aus acht Bereichen; das Kreislaufgesetz umfasst allein 14 Teilgebiete.
Nicht nur, dass die inhaltliche Gewichtung der einzelnen Lehrgangsthemen offen bleibt: Die AbfAEV-Liste lässt auch nicht erkennen, dass für die jeweiligen betrieblichen Besonderheiten Zusatzqualifikationen erforderlich sind, die über Weiterbildung erworben werden können oder müssen. So gehören zum Handwerkszeug von Personen, die für belastete Materialien zuständig sind, unter anderem Kenntnisse über die diversen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie die unterschiedlichen Gefahrgut- und Sicherheitsvorschriften (GVSEB, ADR, RID und ADN). Bei Deponien verlangt Anhang 5 Nummer 9 der Verordnung über Deponien und Langzeitlager (DepV) spezifische Fach- und Sachkunde des zuständigen Personals beispielsweise zu Deponieerrichtung, -betrieb, -stilllegung und -nachsorge. Außerdem sollten die einschlägigen Verwaltungsvorschriften, Vollzugshilfen der LAGA, technischen Anleitungen, Merkblätter, Besten Verfügbaren Techniken (BVT/BAT) und Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards (BQS) bekannt sein. Und laut AbfAEV ist die regelmäßige Auffrischung der Kenntnisse vorgeschrieben, um bei wichtigen gesetzlichen Neuerungen und aktuellen Änderungen im Abfall- und Umweltrecht auf dem aktuellen Wissensstand zu sein und Haftungsrisiken auszuschließen.
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Pflichten nach BimSchG, BimSchV oder AbfBetrBV?
Insgesamt ist das Regelwerk für „Personen aus dem industriellen, gewerblichen und kommunalen Bereich, die zum Betriebsbeauftragten für Abfall bestellt werden und/oder für Entsorgung, Lagerung und Beförderung von Abfällen zuständig sind“, wenig übersichtlich. Aber auch der Überblick über die Palette an Kenntnissen, die sich dieser Personenkreis mittels Weiterbildung aneignen sollte, fällt schwer. Das Gesamtbild wird dadurch, dass es juristisch unterschiedlich gewichtete Sachkundelehrgänge, Fortbildungslehrgänge und staatlich anerkannte Fachkundelehrgänge gibt, keineswegs überschaubarer.
Laut Umweltamt der Stadt Nürnberg wollte der Gesetzgeber bereits 1994 eine Verordnung erlassen, um die Pflichten des Abfallbeauftragten ebenso wie seine Aufgaben und seine Ausbildung genauer zu bestimmen. Da eine solche Verordnung bis heute nicht verabschiedet wurde, gelten nach wie vor die Anforderungen gemäß Paragraf 55 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BimSchG), der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BimSchV) oder auch der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (AbfBetrBV) aus dem Jahre 1977; letztere wird bis heute durch einige Überwachungsbehörden im Vollzug angewendet.
Die Novelle zur abfallrechtlichen Überwachung
Neuerdings liegt seit August 2016 (unter www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Abfallwirtschaft/abfallrechtl_ueberwachung_reg_entwurf_bf.pdf) ein Regierungsentwurf zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vor, der in Paragraf 9 die Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen definiert und in Anlage 1 die notwendigen Inhalte der Lehrgänge gemäß Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung spezifiziert. Deren Aufzählung lehnt sich an die AbfAEV-Liste an, ist aber um etliche Themen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes modernisiert. So stehen jetzt unter anderem die Rechte und Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Produktverantwortung, die Bedeutung von Abfallwirtschaftsplänen und Abfallvermeidungsprogrammen, die abfallrechtliche Überwachung sowie die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben auf dem Lehrplan. Außerdem wurde der Kanon wichtiger rechtlicher Vorgaben und Gesetze aktualisiert und erheblich erweitert.
Diese Auffrischung des vorzuschreibenden Curriculums dürfte jedoch an der mangelnden Prägnanz der gesetzlichen Vorgaben nichts geändert haben. Noch immer steht die notwendige Gewichtung der möglichen über 40 einzelnen Themenbereiche aus, und es bleibt prinzipiell ungewiss, ob die extern angebotenen Lehrgänge die erforderlichen Sachkomplexe letztlich zufriedenstellend abdecken. Da nutzt es auch nichts, wenn die Anbieter von Weiterbildungslehrgängen darauf hinweisen, dass solche Kurse auf die unmittelbare betriebliche Umsetzbarkeit ausgerichtet sind, wie folgender Ankündigungstext belegt: „Gemeinsam mit unseren Experten erarbeiten Sie praxisbezogen die Betriebsabläufe und Verantwortlichkeiten, die für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben im Abfallbereich in Ihrem Unternehmen erforderlich sind. Integriert sind die angrenzenden Bereiche wie Lagerung und Beförderung von Abfällen sowie insbesondere die Gefahrgutvorschriften, mit denen Sie in der Praxis konfrontiert werden. Auch die Haftung des Einzelnen und des Unternehmens im Entsorgungsbereich wird Ihnen erläutert. Durch die praxisgerechte Vermittlung der Inhalte sind Sie in der Lage, das Erlernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Umfeld anzuwenden.“
Glücklicherweise hält sich die Zahl der einschlägigen Institutionen, die entsprechende Lehrgänge anbieten, im Rahmen, wie die folgende Liste (alphabetisch geordnet und ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Gewichtung) zeigt.
BEW, bvse und DEKRA
Das BEW – Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft GmbH in Duisburg bietet nach eigener Darstellung „ein umfangreiches Seminarprogramm zu allen relevanten Gebieten der Kreislaufwirtschaft, unter anderem Recht, Logistik, Technologie, Fachkunde (Entsorgungsfachbetriebe, Abfallbeförderer, Händler, Makler, § 4 Deponieverordnung)“. Regelmäßige Fachtagungen zum aktuellen Kreislaufwirtschaftsrecht sind nicht nur für die kommunale und die private Entsorgungswirtschaft, sondern auch für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden von Interesse (www.bew.de/thema/kreislaufwirtschaft.html?gclid=CKH1kYyO9s8CFUETGwodSd0L-g).
Die Experten des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. leiten die Seminare des Bildungszentrums seit vielen Jahren erfolgreich und werden von anerkannten Fachanwälten sowie Fachleuten aus Wirtschaft, Beratung und Ministerien unterstützt. Die Lehrgänge sind speziell auf den Bedarf der Recycling-, Sekundärrohstoff- und Entsorgungsbranche zugeschnitten. Neben Fachseminaren zu verschiedenen Stoffströmen wie Papier oder Kunststoff bietet das Bildungszentrum Praxisworkshops und Seminare, beispielsweise für Abfallnachweisführung und grenzüberschreitende Abfallverbringung (www.bvse.de/sachverstand-bvse/bildungszentrum/seminaruebersicht/3.html).
Die DEKRA Akademie bietet Erstschulungen für Gefahrgutfahrer an, unterweist oder bildet Abfall-Beauftragte oder Leitungspersonal von Entsorgungsfachbetrieben regelmäßig fort, zertifiziert Personal nach weltweit gültigen Schulungsanforderungen als Gefahrgutversender und offeriert ein breites Qualifizierungsangebot in den Bereichen „Gefahrgut“ und „Umwelt“. Für die nächsten zwölf Monate weist die Dekra-Webseite rund 100 Seminare und Schulungen zum Stichwort „Abfall / Chemikalien“ aus (www.dekra-akademie.de/de/seminare-finden).
Fresenius, Obladen und Offenbach
Die Umweltakademie Fresenius c/o Die Akademie Fresenius GmbH informiert in meist zweitägigen Seminaren über aktuelle Themen der Bereiche Immissionsschutz- und Störfallrecht, Abfallrecht und Kreislaufwirtschaft, Gewässerschutz und Risikomanagement/Arbeitsschutz. Neben regelmäßigen Veranstaltungen zu aktuellen Vorschriften im Abfallrecht und dem aktuellen Stand der REACH-Verordnung werden 2017 Themen wie Notfall- und Krisenmanagement, Umweltrecht für Umweltbeauftragte, SEVESO-III-Richtlinie und Aktuelles im Störfallrecht und Bodenschutz mit aktuellem Überblick über die Ersatzbaustoffverordnung und die BundesBodenschutzVerordnung angeboten (www.umweltakademie-fresenius.de/veranstaltungen).
Die Akademie Dr. Obladen bietet in Zusammenarbeit mit der apm³ GmbH unter kommunalwirtschaft.eu Weiterbildungen in den Bereichen Gefahrstoff, Kreislaufwirtschaft und Kommunalwirtschaft an. Die einzelnen Veranstaltungen können kalendarisch oder thematisch gesucht und gefunden werden (https://kommunalwirtschaft.eu/veranstaltungen.html).
Zur umfassenden Angebotspalette des Umweltinstituts Offenbach, das sich „Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz“ nennt, gehören unter vielem anderen ein Kurs zur Fachkraft für Boden-Altlast-Abfall, ein Sachkundelehrgang für den Asbestschein, eine Fortbildung zum Gefahrgutbeauftragten mit Möglichkeit zur anschließende IHK-Prüfung, ein Einsteigerseminar zum Transport von Gefahrgut oder auch ein Zertifikatslehrgang über die Anforderungen an die gesetzlich geregelte Probenahme (www.umweltinstitut.de).
TÜV und VDI Wissensforum
Die TÜV Süd Akademie bereitet Fachkräfte mit einem umfangreichen Schulungsprogramm auf künftige Aufgaben zum Beispiel als Betriebsbeauftragter für Abfall vor, schult aber auch zu anderen Themen im Abfallwirtschafts-Management. Auf diesem Gebiet sind auch der TÜV Nord, der TÜV Rheinland oder auch TÜV Seminare Saarland / TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH tätig. (www.tuev-sued.de/akademie-de/seminare-technik/abfall, www.tuev-nord.de/weiterbildung/Abfallwirtschaft, www.tuv.com/de/deutschland/pk/weiterbildung/umwelt_energie_1/abfallentsorgung/abfallentsorgung.html, www.tuev-seminare.net/seminarliste-fachbereich.html?BID=6&KID=418343990805)
Das VDI Wissensforum bietet zahlreiche Weiterbildungen in der Umwelttechnik an, in denen Mitarbeiter ihr Wissen mit Schwerpunkt Abfallwirtschaft oder Recycling aktualisieren und erweitern können. Ein zweitägiger Crash-Kurs zu Abfallrecht und Abfallmanagement (www.vdi-wissensforum.de/weiterbildung-umwelttechnik/crash-kurs-abfallrecht) ist als Auffrischungslehrgang für die Fachkunde von Abfallbeauftragten nach § 60 des KrWG konzipiert (www.vdi-wissensforum.de/weiterbildung-umwelttechnik).
Suchmaschinen: rar
Suchmaschinen, die einen umfassenden Überblick geben, sind ausgesprochen rar. Lediglich Semigator.de bietet eine dezidierte Stichwortsuche, die auch Begriffe wie Abfallbeauftragter, Gefahrgut oder AbfAEV zulässt. Als Ergebnis wird eine Reihe von Veranstaltungshinweisen ausgegeben, die Veranstalter, Inhalte und Preise nennen und sich nach Datum, Relevanz oder Bewertung sortieren lassen (www.semigator.de). Und der Conference Service liefert auf entsprechenden Seiten Veranstaltungslisten für Schulungen in Entsorgung, Abfallwirtschaft und Umweltschutz oder auch zu Gefahrgut-Vorschriften (www.conference-service.com/konferenzkalender/de/abfallwirtschaft.html beziehungsweise www.conference-service.com/konferenzkalender/gefahrgut-vorschriften.html).
Foto: pixabay
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