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Verbände erwirken Aufschub bei Abfalltransporten von und nach Italien

Italien plant – ganz offensichtlich zum Schutz des heimischen Entsorgungsgewerbes – Erschwernisse durch kaum praktikable Regelungen für ausländische Abfalltransporteure.

Das wollten der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung und der Verband Deutscher Metallhändler (VDM) nicht hinnehmen. Nun konnten die drei Verbände einen ersten Teilerfolg erzielen: Die Frist zur obligatorischen Eintragung ins italienische Umweltverzeichnis „Albo Nazionale Gestori Ambientali“ wurde um drei Monate verlängert.

BGL, bvse und VDM hatten bereits in einem gemeinsamen Verbändeschreiben im letzten Dezember auf die massiven Probleme für nicht-italienische Unternehmen bei der Neueintragung in das Albo Nazionale hingewiesen. Diese Probleme, die vor allem auf unpräzisen administrativen Vorgaben beruhen, führten bislang dazu, dass nur eine sehr geringe Anzahl ausländischer Unternehmen überhaupt in der Lage war, sich im System zu registrieren. So müssen die Antragsteller detailliert die Beschaffenheit des Aufliegers beschreiben. Auch der obligate Nachweis des Antragstellers, dass dieser nicht entmündigt wurde, oder die „Antimafiabescheinigung“ stellten die Unternehmen vor nicht lösbare Probleme. Daher war absehbar, dass viele Unternehmen der Transportlogistikbranche nach Ablauf der bisherigen Eintragungsfrist am 13. Februar 2017 vom italienischen Marktgeschehen ausgeschlossen gewesen wären.Nach einem persönlichen Gespräch beim italienischen Umweltministerium, an welchem deutsche und italienische Verbände sowie produzierende Unternehmen aus der italienischen Metallbranche teilnahmen, zeigte sich das maßgebliche Komitee des Albo-Verzeichnisses durch die jetzt erzielte dreimonatige Fristverlängerung bis 15. Mai 2017 einsichtig. Zwar bleibt den Unternehmen damit mehr Zeit, sich mit der komplexen Thematik auseinander zu setzen. Allerdings mahnten die Verbände auch noch die Umsetzung weiterer Forderungen an, deren verwaltungstechnische Umsetzung in Rom bereits besprochen und zugesagt wurde. Diese betreffen insbesondere Vereinfachungen beim Nachweis bestimmter Dokumente wie zur Nichtentmündigung sowie zur Entrichtung der Sozialbeiträge.

Foto: O. Kürth

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