EU-Parlament für mehr Recycling und weniger Deponierung

Bis 2030 soll die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen aus Haushalten und Kleinunternehmen auf mindestens 70 Gewichtsprozent der erzeugten Siedlungsabfälle pro Person erhöht werden.

So steht es in einem Gesetzentwurf, der vom Europäischen Parlament am 14. März verabschiedet wurde. Die vier Berichte, die hierzu angenommen wurden, stellen die Verhandlungsposition des Parlaments gegenüber den EU-Ministern dar, die ihre Position noch nicht festgelegt haben. Simona Bonafè, Abgeordnete im EU-Parlament und Mitglied im Ausschuss für Umweltfragen, erklärte: „Das Parlament hat mit großer Mehrheit gezeigt, dass es an den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft glaubt.

Wir haben uns entschlossen, die ursprünglichen ehrgeizigen Zielvorgaben für das Recycling und die Deponierung, wie von der EU-Kommission im Jahr 2014 vorgeschlagen, wiederherzustellen. Der Rohstoffbedarf der Weltwirtschaft könnte in den nächsten 15 Jahren um mehr als 50 Prozent steigen. Um das Ruder herumzureißen, müssen wir zu einem zirkulären Entwicklungsmodell übergehen, bei dem die Materialien und ihr Wert so lange wie möglich innerhalb des Wirtschaftssystems in Umlauf gehalten werden. Nur so können wir Nachhaltigkeit und Wirtschaftswachstum vereinbaren. Wiederverwendung, Recycling und Verwertung werden zu Schlüsselbegriffen, um die herum ein neues Paradigma zur Förderung von Nachhaltigkeit, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit entstehen muss, bei dem der Abfall vom Problem zur Ressource wird.“

Alle erforderlichen Maßnahmen treffen

Der deutsche CDU-Europaabgeordnete Karl-Heinz Florenz zeigte sich ebenfalls zufrieden: „Europa ist ein rohstoffarmer Kontinent; deswegen müssen wir damit aufhören, unsere Ressourcen, die unsere Enkelkinder dringend benötigen, auf Deponien zu verbuddeln. Getrennt gesammelter Abfall darf nicht mehr auf Deponien landen.“ Laut Jo Leinen von der SPD soll die Deponierung bis zum Jahr 2030 in Europa deutlich reduziert werden und nur noch für höchstens fünf Prozent aller Abfälle zur Verfügung stehen. Für einige der neuen Mitgliedsländer gibt es hier Übergangsfristen. Bis 2030 soll die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen aus Haushalten und Kleinunternehmen auf mindestens 70 Gewichtsprozent der erzeugten Siedlungsabfälle pro Person erhöht werden. Die EU-Kommission hatte 65 Prozent vorgeschlagen. Für Verpackungsmaterial aus PPK, Plastik, Glas, Metall und Holz schlagen die Abgeordneten ein Recyclingziel von 80 Prozent bis 2030 vor, mit Zwischenzielen für 2025 für jedes Material. Dem Gesetzentwurf zufolge müssen die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Menge der auf Deponien abgelagerten Siedlungsabfälle bis 2030 auf zehn Prozent des gesamten Aufkommens zu verringern.

Die Abgeordneten wollen das Siedlungsabfallaufkommen auf fünf Prozent senken, mit der Möglichkeit einer Fristverlängerung von fünf Jahren, wenn ein Land bereits 2013 mehr als 65 Prozent seiner Siedlungsabfälle in Deponien abgelagert hat. Bezüglich der jedes Jahr etwa 89 Millionen Tonnen verschwendeten Nahrungsmittel – 180 Kilogramm pro Person – fordert das EU-Parlament eine Verringerung der Lebensmittelabfälle in der Union gegenüber dem Stand von 2014 um 30 Prozent bis 2025 und um 50 Prozent bis 2030. Die Abfallbelas­tung der Meere soll mit den gleichen Zielen reduziert werden.


Hintergrundinformationen

Im Jahr 2014 haben Österreich, Belgien, Dänemark, Deutschland, die Niederlande und Schweden praktisch keinen Hausmüll auf Deponien abgelagert, während Zypern, Kroatien, Griechenland, Lettland und Malta noch mehr als drei Viertel ihrer Siedlungsabfälle auf diese Weise entsorgen. Obwohl sich die Abfallentsorgung in der EU in den letzten Jahrzehnten erheblich verbessert hat, wird fast ein Drittel der Siedlungsabfälle noch auf Deponien abgelagert und weniger als die Hälfte recycelt oder kompostiert, wobei zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten große Unterschiede bestehen.

Die Verbesserung der Abfallentsorgung könnte Vorteile für die Umwelt, das Klima, die menschliche Gesundheit und die Wirtschaft bieten. Im Rahmen einer Verlagerung der EU-Politik in Richtung auf eine Kreislaufwirtschaft hat die EU-Kommission vier Legislativvorschläge zur Einführung neuer Ziele im Bereich der Abfallentsorgung in Bezug auf Wiederverwendung, Recycling und Deponierung vorgelegt. Die Vorschläge verschärfen ebenfalls die EU-Bestimmungen zur Abfallvermeidung und Ausweitung der Erzeugerhaftung. Sie vereinheitlichen Begriffsbestimmungen, Berichtspflichten und die Berechnungsmethoden für die jeweiligen Ziele.

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