Verpackungsgesetz: „Ein zukunftsweisender Schritt“

Der Bundestag hat in dritter Lesung das Verpackungsgesetz verabschiedet. Das Echo in den Verbänden ist geteilt.

Der bvse bewertet die Entscheidung für ein Verpackungsgesetz als wichtige Weichenstellung für mehr Recycling, weniger Verbrennung und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft. Mit den Worten von Verbandspräsident Bernhard Reiling geht es darum, dass Deutschland sich für eine „ökonomisch erfolgreiche und nachhaltige Zukunft“ optimal aufstelle. Gerade mittelständische Unternehmen könnten dazu mit ihrem Know-how einen wichtigen Beitrag leisten. Wie bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock in diesem Zusammenhang erklärte, ist die Erhöhung der Recyclingquoten für Kunststoffverpackungen „ein zukunftsweisender Schritt“.

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Die Quote für Kunststoffverpackungen soll bis zum Jahr 2022 von heute 36 Prozent auf 63 Prozent steigen. Rehbock: „Das ist technisch machbar und sowohl aus ökonomischer wie auch aus ökologischer Sicht sinnvoll.“ Schon jetzt zeige sich, dass alleine die Aussicht auf ein Verpackungsgesetz mit höheren Recyclingquoten Zukunftsinvestitionen in der Branche ausgelöst habe. So seien neue Sortieranlagen in Betrieb genommen und bestehende aufgerüstet worden. Weitere Anlagen seien in Planung. Um eine umfassende Rohstoffwende durch mehr Ressourcenschonung, Recycling und eine effiziente Sekundärrohstoffwirtschaft erfolgreich umzusetzen, müsse jedoch der Einsatz von Sekundärrohstoffen in der gewerblichen und industriellen Produktion und die breite Verwendung von Recyclingprodukten forciert werden. Es sei daher in allen relevanten Bereichen zu prüfen, ob Sekundärrohstoffe eingesetzt werden können. Reiling: „Die Vorteile liegen auf der Hand: Der Einsatz von Sekundärrohstoffen schont natürliche Ressourcen, spart Energie und verringert den CO2-Ausstoß.“

„Die Verfestigung eines Systems“

In ihrer Stellungnahme erklärten die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, sowie der zuständige Berichterstatter, Thomas Gebhart: „Der Union war es wichtig, dass wir am erfolgreichen wettbewerblichen System der Verpackungsentsorgung festhalten. Wer herstellt oder in Verkehr bringt, ist für deren Entsorgung verantwortlich. Damit besteht bei der Wirtschaft unmittelbar ein Anreiz, Verpackungen zu vermeiden oder effizient zu recyceln. Dieses Prinzip behalten wir bei.“

Der zuständigen SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Thews betonte, dass die Rechte der Kommunen zur Ausgestaltung der Sammlung gestärkt werden: „Sie können in Zukunft einseitige Vorgaben über die Art des Sammelsystems, der Sammelbehälter und den Abfuhrrhythmus machen. Wir haben im parlamentarischen Verfahren erreicht, dass diese Rechte auch tatsächlich vollziehbar sind und nicht von den dualen Systemen sofort streitig gestellt werden können.“

Kritik kommt von den Umweltverbänden und dem VKU. So bleibt beispielsweise aus Sicht des NABU das Gesetz „mit unverbindlichen Quoten und geringen Anreizen für ein ökologisches Design von Verpackungen weit hinter seinen Möglichkeiten zurück“. Nur ein wirkliches Wertstoffgesetz könne das erfüllen. Dies müsse ein Schwerpunktthema für die nächste Legislaturperiode sein, hieß es. Der VKU hingegen lehnt das Verpackungsgesetz rundweg ab. „Die geplanten Änderungen verfestigen ein System, das keine nachhaltigen ökologischen Fortschritte gebracht hat – aber hohe Kosten und einen immensen bürokratischen Aufwand verursacht“, kritisierte VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp.

Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de

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