Ist Kupfergranulat gesundheits- und umweltschädigend?

Das untersuchen derzeit die European Chemicals Agency und der RAC – Ausschuss für Risikobewertung.

Hintergrund ist ein Biozid-Antrag, in dem Kupfergranulat als Inhaltsstoff genannt ist. Das European Copper Institute hat in einem wissenschaftlichen Gutachten auf die „problematische und einseitige Definition“ des Antrags hingewiesen. Der Verband Deutscher Metallhändler e.V. (VDM) schließt sich dem Einspruch seines Dachverbandes EuRIC an und fordert, von einer Einstufung nach CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) Abstand zu nehmen. „Eine Einstufung von Kupfergranulat als gesundheitsgefährdend ist absurd. Wäre dies der Fall, müssten wir wohl alle Kupferleitungen und Kupferschmuck in Deutschland umgehend ersetzen“, erklärt VDM Hauptgeschäftsführer Ralf Schmitz. Die Folgen einer solchen Charakterisierung wären gravierend für die Metallhandels- und Recyclingbranche. „Allein der damit verbundene bürokratische Aufwand durch eine Kennzeichnungspflicht würde nicht nur unsere Mitglieder unnötig Geld und Zeit kosten.“

Prüfergebnis in 18 Monaten

Wie weit hergeholt ein gesundheits- und umweltgefährdender Aspekt bei Kupfer sei, zeigten verschiedene Studien und die Verwendung von Kupfer. So besitzt Kupfer den Erkenntnissen nach eine keimresistente und keimtötende Wirkung und wird daher für Oberflächen in Krankenhäusern genutzt. Des Weiteren ist Kupfergranulat nicht wasserlöslich und kann lediglich über Verschlucken vom Körper aufgenommen werden.

Vom 4. April bis 19. Mai haben die Verbände sich an der Konsultation beteiligt und den Ausführungen des European Copper Institute (ECI) angeschlossen. Dieses hat Fakten gesammelt, die eine Einstufung von Kupfergranulat in das Chemikalienrecht verhindern sollen. Gegenwärtig prüft der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) diese Einwände. Mit einem Ergebnis der Prüfung wird in 18 Monaten gerechnet.

Foto: EU-R Archiv

(EU-Recycling 07/2017, Seite 3)