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„Die Neufassung der Clearingverträge ist unerlässlich“

Im Interview stellt Raffael A. Fruscio, geschäftsführender Gesellschafter der Reclay Group, die Position des Unternehmens dar.

Herr Fruscio, halten Sie die Begründung der Kündigung der Clearingverträge für nachvollziehbar?

Der festgestellte Mengenschwund ist nicht nur inakzeptabel, sondern auch rechtswidrig. Wir haben das schon im Juli in aller Deutlichkeit kritisiert. Der Mengenschwund deutet auf unseriöse Geschäftspraktiken einiger Systembetreiber hin, die die gesamte Branche in Verruf bringen und das duale System in Gänze gefährden könnten. Die von uns gemeldeten Mengen der Reclay Systems GmbH stimmen nachweislich und ohne Abweichungen mit den Mengen aus der Clearingstelle überein. Daher können wir die Argumentation der drei Systembetreiber für die Kündigung der aktuellen Clearingverträge nachvollziehen und begrüßen die Initiative zu neuen Clearingverträgen.

Werden Sie sich den neuen Clearingverträgen anschließen?

Eine Neufassung der Clearingverträge ist aus unserer Sicht unerlässlich. Aktuell prüfen wir den Entwurf der neuen Clearingverträge. Sollten sie die „Schlupflöcher“ für weiteren Mengenschwund effizient schließen, werden wir diesen Weg mitgehen.

Was bedeutet der Schritt Ihrer Meinung nach für die Zukunft des Verpackungsrecycling in Deutschland?

Die neuen Vereinbarungen sollten bereits ab 2018 für eine effiziente Stabilisierung des privatwirtschaftlich organisierten und fairen Wettbewerbs sorgen, sodass unseriöses Marktverhalten unterbunden wird. Alle dualen Systeme sollten sich dann darauf konzentrieren, ab 2019 mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes das Verpackungsrecycling nachhaltig zu stärken, Recyclingquoten zu erhöhen und einen weiteren entscheidenden Beitrag zum Ressourcenschutz zu leisten.

Quelle: Reclay Group, Foto: Reclay Group

(EU-Recycling 09/2017, Seite 8)