Alles richtig gemacht

Schutzmaßnahmen bei der Brandbekämpfung.

Eine sichere Grundlage ist die Norm VDE 0132:2015-10 (Beuth Verlag, www.beuth.de) für elektrische Anlagen, mit der auch die Betreiber von Recyclinganlagen vertraut sein sollten. Die Norm definiert unter anderem die zulässige Annäherung bei Rettungsaktionen und einzuhaltende Mindestabstände bei Löscharbeiten. Die Schutzmaßnahmen richten sich nach den vier Brandklassen A bis D. Unter die Brandklasse A fallen feste organischer Stoffe wie Holz, Papier, Stroh, Textilien oder Kohle, die unter Glutbildung verbrennen. Brandklasse B umfasst Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen: Benzin, Benzol, Öle, Fette, Lacke, Teer, Äther, Alkohol, Stearin und Paraffin. Brandklasse C betrifft Brände von Gasen: Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen und Erdgas. Und die Brandklasse D Brände von Metallen: Aluminium, Magnesium und deren Legierungen, Natrium sowie Kalium.

Wie die Feuerwehr unterstützt wird

Einsatzpläne der Anlagenbetreiber mit Informationen über spezielle Gefahrenpunkte im Betrieb, die die Löscharbeiten im Brandfall erschweren und behindern könnten, unterstützen die Feuerwehr. Auch sollten Anlagentechniker (Experten) der Feuerwehr mit Rat und Tat zur Seite stehen. Was zu beachten ist: Das Schalten elektrischer Anlagen und Betriebsmittel erhöht die Brand- und Explosionsgefahr. Um im Fall starker Rauchentwicklung die Sicht der Rettungskräfte zu weiten, sollten die Lichter der vom Brand betroffenen oder bedrohten Räume und Hallen eingeschaltet sein. Gemäß der Norm VDE 0132:2015-10 sind zudem in Erzeugungs- und Verteilungsanlagen elektrischer Energie nur die vom Brand betroffenen oder unmittelbar bedrohten Teile, wie es heißt, spannungsfrei zu machen. Es gilt: So wenig wie möglich und im Einvernehmen mit der Feuerwehr ausschalten und elektrische Betriebsmittel, die nicht vom Brand betroffen sind, so weit wie möglich vor Löschmitteln schützen. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen dürfen nicht außer Betrieb gesetzt werden, außer die Situation erfordert es.

Welche Brandgefahren lauern

Die im Recyclingbetrieb angelieferten Abfälle zur Verwertung können Glutnester enthalten. Es empfiehlt sich daher, Infrarot-Brandmelder über dem Abschüttplatz anzubringen. Seltener ist der Fall, dass sich der Abfall durch chemische Behandlungsprozesse selbst entzündet. Jedoch können technische Defekte zu einem Kurzschluss führen. Die Funken könnten dann auf den Abfall überspringen und diesen entzünden. Auch ist es möglich, dass sich große Metallteile in einer Anlage verkanten und heiß laufen.

Schwelbrände mit hoher Rauchentwicklung, zum Beispiel in Silos, erschweren die Suche nach dem Brandherd. Um die Glutnester zu finden, muss die Feuerwehr den Abfall oft Schicht für Schicht abtragen und dabei jede Schicht mit einer Wärmebildkamera überprüfen. Bei großen Anlagen könnte die Brandbekämpfung den Betrieb Tage lang stilllegen.

Foto: Paco Ayala / fotolia.com

(EU-Recycling 09/2017, Seite 31)