EuRIC appelliert an China: Konstruktive Lösungen finden

Das Importverbot für feste Abfälle beschränkt den freien Handel und gefährdet die Versorgung mit hochwertigen Sekundärrohstoffen, macht der Verband deutlich.

Mit einem dringenden Appell zu konstruktiver Zusammenarbeit und Vorschlägen für ein faires Miteinander aller Stakeholder im Hinblick auf die angekündigten Importverbote für feste Abfälle hat sich EuRIC am 31. August an die chinesische Regierung gewandt. In seinem Schreiben mahnte der europäische Recyclingdachverband, dass die chinesische Regierung mit ihrem umfangreichen Importverbot für feste Abfälle nicht nur solche sanktioniere, die Mensch und Umwelt gefährden, sondern auch qualitativ hochwertig verarbeitete Abfälle, die die Qualitätsstandards und Branchenvorgaben der verarbeitenden Indus­trie erfüllen.

Die daraus resultierenden Beschränkungen des freien Handels würden in der Konsequenz nicht nur die Versorgung der heimischen chinesischen Industrie mit hochwertigen Sekundärrohstoffen gefährden. Darüber hinaus würde ein weltweit funktionierenden Markt und gleichsam die globale Kreislaufwirtschaft ins Ungleichgewicht gebracht. Mit Unverständnis reagiert der Verband auch darauf, dass die zu erwartenden Handelshemmnisse voraussichtlich auch Unternehmen betreffen werden, die sich für die Ausfuhrgenehmigungen der chinesischen Regierung, die sogenannten AQSIQ-Lizenzen, qualifiziert haben. Die Besitzer dieser Lizenzen, die für einen Zeitraum von drei Jahren gelten, zahlen für die Überprüfung ihrer europäischen Standorte durch chinesische Kontrollorgane hinsichtlich eines hohen Qualitätsniveaus. Die drohenden Beschränkungen dürfen diese Unternehmen nicht in ihrer Rechtssicherheit und den berechtigten Erwartungen weiterer Geschäftsbeziehungen zu ihren chinesischen Partner gefährden, fordert EuRIC.

Kritik übte der Verband auch an den neuen Spezifikationen zu Störstoffgrenzen. Nach den Vorstellungen der chinesischen Regierung soll künftig nur noch ein Störstoffgehalt von 0,3 Prozent akzeptiert werden. Dieser vorgeschlagene Schwellenwert sei signifikant niedriger als die in der Europäischen Norm EN 643 festgelegten Schwellenwerte, und würde für viele hochwertige Qualitäts-Sekundärrohstoffe wie beispielsweise Altpapier faktisch und völlig unnötigerweise ein Importverbot zur Folge haben. Analysen belegen, dass die 0,3-Prozentgrenze beispielsweise durch Materialien wie Klebebänder, Heftklammern, Etiketten oder Plastikumhüllungen in der Regel überschritten wird. Dies dürfe jedoch kein Verbotskriterium für die Einfuhr von Altpapier sein, da die störenden Materialien im Produktionsprozess der chinesischen Papierfabriken leicht entfernt werden können und somit keine Schädigungen für Mensch und Umwelt zur Folge hätten.

Im Hinblick auf eine bessere Zusammenarbeit mit allen betroffenen Stakeholdern und der Vermeidung von Interpretationsspielräumen forderte EuRIC China außerdem auf, künftig offizielle englische Übersetzungen der Änderungsanträge zur Gesetzgebung zur Verfügung zu stellen.

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(EU-Recycling 10/2017, Seite 3)