Gewünscht: Eine Novelle der Altholzverordnung

Der bvse erwartet, dass erste Schritte zur Überprüfung der Altholzverordnung noch in diesem Jahr vom Umweltbundesamt eingeleitet werden.

Das machte Bernd Jörg, stellvertretender Vorsitzender des Fachverbandes Altholz, Ersatzbrennstoffe und biogene Abfälle auf der (nicht öffentlichen) Mitgliederversammlung der im Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung organisierten Vereinigung in Potsdam deutlich. Wie der bvse berichtete, ist die aktuelle Altholzverordnung aus dem Jahr 2002 nach Jörgs Urteil zwar eine hervorragende Basis, allerdings gebe es in Fragen der Qualitätssicherung oder der Anpassung von Grenzwerten teilweise erheblichen Überarbeitungsbedarf. „Inhaltsstoffe, Materialzusammensetzungen und Materialbehandlungen haben sich im Laufe der Zeit nun mal verändert und müssen entsprechend berücksichtigt werden“, begründete er die Forderung für eine zügige Novelle.

Diskussion in Gang gesetzt

Den Angaben zufolge hat der bvse-Fachverband Altholz, Ersatzbrennstoffe und biogene Abfälle mit der Veröffentlichung der Studie „Differenzierung der energetischen Verwertung am Kriterium der Energieeffizienz“ Mitte des Jahres eine Diskussion über die unterschiedliche Effizienz bei der Verbrennung von Abfällen in Gang gesetzt. Die Studie zeige, dass auch bei der energetischen Verwertung die Anwendung einer Kaskadennutzung innerhalb der möglichen Verfahren sinnvoll erscheint. Ressourcenpolitisch betrachtet, sollten von den nicht recycelbaren Abfällen vorrangig die heizwertreichen Fraktionen abgeschieden und als Ersatz für primäre Energieträger einer hochwertigen energetischen Verwertung zugeführt werden. Dabei stelle sich im Ergebnis der Studie die Mitverbrennung im Zementherstellungsprozess mit gleichzeitiger rohstofflicher Nutzung des Ascheanteils als besonders vorteilhaft dar, referierte der bvse. „Die Anrechnung des verwertbaren Ascheanteils im Zementherstellungsprozess kann sogar helfen, die ambitionierte Recyclingquote der Gewerbeabfallverordnung zu erfüllen. Deren Anerkennung wäre ein weiterer und wichtiger Schritt“, zitierte der Verband Bernd Jörg. Das Bewusstsein dafür sei allerdings noch nicht vorhanden, sodass „bei den Entscheidungsträgern von Bund und Ländern“ entsprechend weiter dafür geworben werden müsse. Die für die Mitverbrennung in Zementwerken nicht geeigneten mittel- und niederkalorischen Abfälle sollten ihren Einsatz zur energetischen Verwertung in Kraftwerken mit möglichst hohen Nettowirkungsgraden finden, so der Verband. Somit würden insgesamt in den einzelnen Anlagen möglichst hohe Einsatzraten mit einer maximalen CO2-Einsparung realisiert.

Bioabfälle: weiterer Dialog erhofft

Im Bereich Bioabfälle war nach dem bvse-Bericht die Qualitätssicherung ein wichtiges Thema. Jörg bedauerte, dass die Verbändeinitiative „Biogut Pur“ bisher von kommunaler Seite noch nicht unterstützt wird. Zwar hätten Gespräche stattgefunden, jedoch noch ohne greifbares Ergebnis. Es könne nicht sein, dass viele Kommunen auch weiterhin von den in der Bioabfallverwertung tätigen Unternehmen in öffentlichen Ausschreibungen verlangten, dass sie Störstoffanteile von bis zu 15 Prozent im Bioabfall akzeptieren. Dies widerspreche auch den von der LAGA vorgelegten Empfehlungen zur Qualitätssicherung im Input. Der bvse hoffe hier auf einen weiteren Dialog mit den Kommunen, um Fortschritte auf diesem Gebiet zu erreichen.

Brigitte Weber

Foto: O. Kürth

(EU-Recycling 11/2017, Seite 9)