BDE will Branchenmindestlohn neu verhandeln

Die Tarifkommissionen des Verbandes geben grünes Licht.

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des letzten Branchenmindestlohns für die Abfallwirtschaft endete am 31. März 2017. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte die Gespräche für einen BDE-Bundesentgelttarif 2017 ergebnislos abgebrochen.

Zwischen dem BDE-Bundesentgelttarif und dem Branchenmindestlohn hat es in der Vergangenheit den Zusammenhang gegeben, dass der niedrigste tarifliche Einstiegslohn gemäß des BDE-Tarifgitters der Branchenmindestlohn war (80 Prozent VG 1, Ost). Der Verhandlungsführer der tarifgebundenen BDE-Mitgliedsunternehmen, BDE-Vizepräsident Oliver Gross, kommentierte den Schritt: „Zwar halten es die Tarifgremien des BDE weiterhin für richtig und erstrebenswert, dass der Branchenmindestlohn für die Abfallwirtschaft nicht über einen längeren Zeitraum höher als die Vergütung nach dem BDE-Tarifraster sein darf. Trotz dieser systematischen Bedenken sind wir aber bereit, einen neuen Tarifvertrag Branchenmindestlohn für die Abfallwirtschaft abzuschließen. Wir sehen dies auch als klares Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft. Die Arbeitnehmer sollen nicht die Opfer einer unverantwortlichen Strategie von ver.di sein.“ Der BDE geht nun zunächst auf die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zu. Ziel ist eine gemeinsame Position der Arbeitgeberseite für die Verhandlungen mit ver.di. Der Branchenmindestlohn-Tarifvertag ist ein sogenannter dreiseitiger Tarifvertrag, auf den sich BDE, VKA und ver.di verständigen müssen. Zuletzt lag der Branchenmindestlohn der Abfallwirtschaft mit 9,10 Euro pro Zeitstunde deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn (seit Jahresbeginn 2017: 8,84 Euro). Die Allgemeinverbindlichkeit für die gesamte Branche ergab sich in der Vergangenheit aus Verordnungen auf Basis des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.

Foto: O. Kürth

(EU-Recycling 11/2017, Seite 9)