„Präzise und EU-weit einheitliche Regeln für mehr Recycling und fairen Wettbewerb“

Mit einem Positionspapier wendet sich der europäische Branchendachverband EuRIC an die Beteiligten der Trilog-Verhandlungen zur Überarbeitung der EU-Abfallgesetzgebung in Brüssel.

Neben der Forderung nach EU-weit einheitlichen End-of-Waste-Kriterien und Korrekturen im Hinblick auf statistikgeeignete Berechnungsmethoden von Recyclingquoten enthält das Papier Präzisierungs- und Änderungsvorschläge zu rechtsrelevanten Definitionen und zu ökonomischen Maßnahmen als zusätzlichen Anreiz für mehr Recycling in einem auf freiem Wettbewerb basierten Markt. Die Zusammenfassung der Branchenstandpunkte zum fortlaufenden Diskussionsverfahren zwischen EU-Kommission, -Parlament und -Rat entstand in enger Zusammenarbeit und nach intensiven Beratungen mit dem bvse und weiteren Mitgliedsverbänden.

„Siedlungsabfall“ neutral definieren

„Mit dem Angebot von praktischen Lösungen in dem von EuRIC erarbeiteten Positionspapier, dass wir inhaltlich begleitet haben und dessen Positionen wir in vollem Umfang unterstützen, möchten wir wichtige und konstruktive Impulse für die Entscheidung zu einem europäischen Regelwerk geben, das die Ziele der Kreislaufwirtschaft im Rahmen eines freien und fairen Wettbewerbs weiter voranbringt“, erklärte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Die Recyclingbranche sei äußerst besorgt über die Beschränkung des Wettbewerbs in den Recyclingmärkten. In seinem Positionspapier macht der EU-Branchendachverband deutlich, dass es eine klare Definitionsabgrenzung geben muss zwischen industriellen und gewerblichen Abfällen, die in wettbewerbsorientierten Märkten effizient gesammelt und recycelt werden, gegenüber Siedlungsabfällen, die in die kommunale Verantwortung fallen. Insbesondere wird gefordert, dass die Definition des Begriffes „Siedlungsabfall“, was den Bezug auf den öffentlichen oder privaten Status von Abfallbewirtschaftungseinrichtungen anbelangt, neutral sein muss. Nachdrücklich fordert EuRIC zudem EU-weit einheitliche End-of-Waste-Kriterien, um unterschiedliche EoW-Regimes in den 28 Mitgliedsstaaten zu vermeiden und damit ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Binnenmärkte zu gewährleisten. Die bislang unterschiedlich festgesetzten Regelungen in den EU-Mitgliedsländern stellen derzeit beispielsweise die Papierrecycler vor große bürokratische Probleme. Das Ende der Abfalleigenschaft, insbesondere für Ströme, für die noch keine EU-einheitlichen Kriterien existieren, müssen einfacher und nicht etwa komplexer gestaltet werden, so der Verband.

Irreführende Rechtsinterpretationen vermeiden

Das Positionspapier präzisiert darüber hinaus die Vorschriften zur Berechnungsmethode von Recyclingquoten. Als Regel-Bemessungsgrundlage für die Berechnung von Recyclingquoten fordert EuRIC den Output aus dem Sortiervorgang. Für Siedlungsabfälle sei dies die zuverlässigste und teilweise auch die einzige Prozessstufe in der Recyclingkette, in der sowohl die Herkunft des Abfallstroms als auch im Prozess entstandene Materialverluste mit der Präzision zurückverfolgt werden können, die die Anforderungen der Bedingungen einer Statistikerhebung erfüllen.

Um irreführende Rechtsinterpretationen mit negativen Folgen für die Branche zu vermeiden, fordert das Positionspapier des Weiteren die von EU-Parlament und -Rat formulierte Definition des „abschließenden Recyclingprozesses“ (Final Recycling Prozess) zu streichen, da dort die Prozesse Recycling und Produktion/Herstellung nicht im richtigen Kontext dargestellt würden beziehungsweise deren Unterschiede verschwimmen. Hier bleibe unberücksichtigt, dass diese Prozesse, obwohl unzweifelhaft komplementär, eindeutig unterschiedliche Stufen in der Wertschöpfungskette darstellen, die konsequenterweise durch unterschiedliche Rechtsvorschriften auf EU- und nationaler Ebene geregelt sind.

In der Auflistung seiner Standpunkte stellt EuRIC ferner klar, dass die Recyclingbranche die Einführung von Mindestanforderungen für eine erweiterte Produktverantwortung unterstützt. Ausdrücklich begrüßt EuRIC die in der Diskussion befindlichen Gesetzesvorschläge, die ökonomische Anreize für die konsequente Anwendung der Abfallhierarchie setzen. Wenn die Gesetzgebung die ökologischen Vorteile, die durch das Recycling beispielsweise in Form von CO2- und Energieeinsparungen entstehen, entsprechend honoriert, werde die Kreislaufwirtschaft weiter intensiviert und natürliche Ressourcen geschont. Verstärkt werden müssten gleichzeitig Maßnahmen zur Ausweitung des grünen Beschaffungswesens bei Behörden und öffentlich-rechtlichen Institutionen und die Förderung von Ökodesign, um Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit von Produkten zu verbessern.

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(EU-Recycling 11/2017, Seite 12)