Satellitenbilder: Beweise für Umweltstraftaten?

Satellitenbilder könnten zukünftig als Beweise in Fällen von Umweltkriminalität eingesetzt werden, meint der bel­gische Richter C.M. Billiet. Allerdings gibt es eine Reihe von Bremsklötzen, die ihren Einsatz im Gerichtssaal erschweren.

Aufnahmen aus Satelliten spielen schon heute eine wichtige Rolle in der Übereinstimmung von Überwachungen mit etlichen Umweltgesetzen und liefern Alarmzeichen für Fahnder, um nach weiteren potenziellen Verstößen zu untersuchen. Allerdings sei nicht ein einziger Satz in Belgien darüber verloren worden, wo Satellitenbilder einen Beweis für ein Umweltvergehen geliefert hätten.

Das hat teilweise technische Gründe. Beispielsweise werden in Belgien Satellitenbilder eingesetzt, um Ölleckagen von Schiffen zu entdecken. Aber sie zeigen weder, welches Schiff für den Ölteppich verantwortlich ist (Schiffe erscheinen als weiße Punkte), noch unterscheiden sie sauber zwischen Naturphänomen und Umweltverschmutzung und lösen oftmals falschen Alarm aus. Die Bilder für sich sind nicht ausreichend für eine Verfolgung. Stattdessen veranlassen sie den Fahnder, eine Ölverschmutzung über Luftüberwachung oder Inspektionen von verdächtigen Schiffen (identifiziert per Quervergleiche der Bilder mit Daten bekannter Schiffsbewegungen) zu verifizieren.

Nichtsdestotrotz können Satelliten gut eingesetzt werden für mittelfristige Beweise von Umweltkriminalität. Die Standards und Abläufe der Umweltstrafverfolgung zeigen aber „größte Hindernisse“ beim Einsatz vor Gericht. Um zu bestimmen, ob gegen Luft-, Wasser- oder Boden-Emissionen verstoßen wurde, sind genaue Einzelheiten notwendig. Sie können spezifische Chemikalien enthalten. Satellitenbilder können diese Details nicht hergeben und schaffen es dadurch nie in den Gerichtssaal als Beweis für den Verstoß gegen Standards.

Was der Datenschutz sagt

Zudem könnten Satellitenbilder nicht in Übereinstimmung stehen mit Regularien zur „gezielten Informationssammlungen“ (proactive investigation). Diese Ermittlungen sammeln Daten über Verbrechen, die noch nicht begangen wurden oder schon begangen, aber noch nicht entdeckt wurden. Solche Vorgehensweisen sind in Belgien grundsätzlich verboten, können aber ausnahmsweise angewendet werden, wenn zum Beispiel eine kriminelle Organisation eine Straftat begeht oder im Fall von bestimmten Delikten, deren Verfolgung auf diesem Weg zulässig ist. So entschied beispielsweise der belgische Datenschutzbeauftragte, dass der Einsatz von Satellitenbildern zur Aufdeckung möglicher Vergehen gegen Planungsrecht zur gezielten Informationssammlung zählt und daher grundsätzlich untersagt ist.

Satellitenbilder müssen mit dem Privatrecht – Belgien untersteht der EU-Richtlinie zur Datensicherheit – in Einklang stehen, wenn sie bei einer ungezielten Ermittlung eingesetzt werden. Dabei dürfen die Ausschnitte nicht größer sein, als sie für den jeweiligen Zweck nötig sind, sie dürfen nicht länger als notwendig aufgehoben werden, und sie müssen vernichtet werden, wenn sie keinen weiteren Nutzen haben. Aber sie stellen kein Problem dar, wenn sie zur Abschreckung oder durch Durchsetzung administrativer Maßnahmen dienen. Satellitenbilder wären auch in aktiven Ermittlungen bei Umweltvergehen durch kriminelle Organisationen wie beispielsweise illegalem Abfallhandel zulässig.

Foto: pixbay

(EU-Recycling 12/2017, Seite 4)