Müssen Akten- und Datenträger-Vernichtungsbetriebe zertifiziert sein?

Nach Inkrafttreten des novellierten Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) im Oktober 2015 sehen sich Akten- und Datenträger-Vernichtungsbetriebe der Forderung von Behörden ausgesetzt, für ihre Tätigkeit eine Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage nach dem ElektroG vorzuweisen.

Akten- und Datenträgervernichtungsbetriebe löschen die auf Datenträgern befindlichen Daten, indem sie diese schreddern oder sonstig behandeln. Das novellierte ElektroG regelt, dass die Erstbehandlung von Altgeräten ausschließlich durch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen durchgeführt werden darf. Entscheidend ist somit, ob es sich bei den zu löschenden Datenträgern um Altgeräte handelt und ob der Löschungsvorgang eine Erstbehandlung darstellt. Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine (Dombert Rechtsanwälte) geht dieser Frage nach und kommt zu dem Ergebnis, dass eine Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage nach dem ElektroG nicht erforderlich ist. Der Beitrag beruht auf einer Stellungnahme im Auftrag des bvse und ist beim Verband erhältlich.

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Foto: O. Kürth

(EU-Recycling 02/2018, Seite 9)