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Mautänderung kommt (noch) nicht

Das Bundesverkehrsministerium hat auf die Initiative von bvse, BDSV und VDM reagiert und klargestellt, dass es bis auf weiteres zu keiner Mauterhöhung kommen wird.

Hintergrund ist, dass gemäß der einschlägigen EU-Richtlinie die Mauthöhe nicht willkürlich festgelegt werden darf. Die Maut muss sich auf die Kosten beziehen, die ein Lkw verursacht, wenn er öffentliche Straßen nutzt. Das wird durch ein wissenschaftliches Wegekostengutachten festgestellt. Das bisher zugrunde liegende Gutachten betrachtete den Zeitraum 2013 bis 2017.

Nun müsste eigentlich eine neue Bewertung vorgenommen werden. In der Diskussion stand deshalb, dass mit der Ausweitung der Maut auf zusätzliche 40.000 Kilometer Bundesstraße auch die Mauthöhe neu festgesetzt wird. Von diesen Plänen hat das Bundesverkehrsministerium nun offensichtlich Abstand genommen. Die Botschaft ist also, dass zwar zum 1. Juli 40.000 Kilometer neu bemautet werden, die Mautsätze jedoch vorerst unverändert bleiben. Begründet wird dies von Seiten des Bundesverkehrsministeriums mit der noch andauernden Regierungsbildung. Aufgrund des Zeitbedarfs für ein Gesetzgebungsverfahren könne bis zum 1. Juli 2018 kein Änderungsgesetz zum Bundesfernstraßenmautgesetz mehr erlassen werden. Im Klartext: Die Mautänderung kommt, wenn die neue Regierung handlungsfähig ist.

Foto: pixbay

(EU-Recycling 03/2018, Seite 3)