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VDR: Hongkong-Konvention zum Schiffsrecycling endlich ratifizieren

Eine Insellösung würde die Bedingungen an den Abwrackplätzen in Asien nicht verbessern.

Auf einer internationalen Konferenz zum Recycling von Seeschiffen in Hamburg appellierte Alfred Hartmann, Präsident des Verbands Deutscher Reeder (VDR), an die neue Bundesregierung, die 2009 verabschiedete internationale Hongkong-Konvention für sicheres und umweltfreundliches Recycling endlich zu ratifizieren. Deutschland ist Heimatland der viertgrößten Handelsflotte der Welt, so Hartmann, der sich klar gegen regionale und nationale Sonderregulierungen aussprach. Eine Insellösung für europäische Reedereien – und damit für lediglich 15 Prozent der Welthandelsflotte – würde die Bedingungen an den Abwrackplätzen in Asien nicht verbessern. Nur die Hongkong-Konvention könne für alle Schiffe weltweit Wirkung entfalten und die Umwelt- und Arbeitsbedingungen auf den Recyclingwerften in Asien für die Menschen dort real verbessern.

Rund 70 Prozent aller Schiffe werden nach VDR-Angaben in Asien (insbesondere in Indien, Bangladesch und Pakistan) recycelt und nur drei Prozent in der Europäischen Union. Neben den niedrigen Arbeitskosten seien die Nachfrage nach hochwertigem Stahl aus der Schifffahrt und die gut entwickelte Recyclingindustrie mit tausenden von Arbeitsplätzen Gründe, warum sich Reedereien, Investoren und Banken für den Verkauf von gebrauchten Schiffen nach Asien entscheiden würden. Rund die Hälfte aller Abwrackwerften im indischen Alang hätten in den vergangenen Jahren in Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen investiert, um die Vorgaben der Konvention erfüllen zu können.

Bereits im März 2014 hatte das Europäische Parlament die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu aufgefordert, die Konvention von Hongkong in Kraft zu setzen. Zuletzt hat Dänemark das Übereinkommen ratifiziert. Wenig Verständnis zeigte Alfred Hartmann dafür, dass die einschlägige NGO nicht bereit sei, mit der Schifffahrtsindustrie eine breite Kampagne zur Ratifizierung durchzuführen. Kernpunkt der Hongkong-Konvention ist die Erstellung einer Schadstoffliste, in der alle toxischen Stoffe wie Asbest, PCB, Ozon abbauende Gase und die TBT-haltigen Außenhautanstriche erfasst werden müssen. Die Schiffsrecycling-Übereinkunft enthält weiterhin Bestimmungen für die Zertifizierung und qualitative Auswahl von geeigneten Schiffsrecycling-Werften.

Foto: pixabay

(EU-Recycling 04/2018, Seite 3)