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EU-Abfallpaket = mehr Kreislaufwirtschaft in Europa?

Ende Februar stimmte der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments dem Verhandlungsergebnis des sogenannten Abfallpakets mit dem Rat zu. Neue Zielvorgaben für Recycling und Deponierung sollen die Kreislaufwirtschaft in Europa voranbringen und zudem Arbeitsplätze schaffen.

Das EU-Abfallpaket muss noch im Plenum des Europäischen Parlaments – voraussichtlich im April – sowie im Ministerrat angenommen werden und könnte dann 20 Tage nach der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt in Kraft treten. Es besteht aus vier Berichten: der Abfallrahmenrichtlinie, der Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie, der Deponierichtlinie sowie der Richtlinie zur Änderung der Altfahrzeugrichtlinie, der Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und der Elektro-und Elektronikaltgeräterichtlinie. Unter anderem wurden folgende Punkte beschlossen:

■ Recyclingziele von Siedlungsabfall betragen 55 Prozent ab 2025, 60 Prozent ab 2030 und 65 Prozent ab 2035
■ Recyclingziele für Verpackungen betragen 65 Prozent ab 2025 und 70 Prozent ab 2030 mit spezifischen Zielen für spezifische Abfallströme (Kunststoffe, Holz, Eisenmetalle, Aluminium, Glas, Papier und Karton)
■ Deponierung von Siedlungsabfall muss bis 2035 auf zehn Prozent reduziert werden
■ Übergangsregeln für Mitgliedsländer, die von Zielwerten weit entfernt sind
■ Separate Sammlung von biologischen Abfällen ab 2024, Textilien und gefährlichen Haushaltsabfälle ab 2025
■ Lebensmittelverschwendung sollte um 25 Prozent bis 2030 und 50 Prozent bis 2030 reduziert werden (unverbindliches Ziel)

In Deutschland könnte die Recyclingquote sinken

In Zukunft soll es in der Europäischen Union einheitliche Definitionen und Berechnungsmethoden geben und die Errungenschaften der Mitgliedstaaten sollen transparenter und vergleichbarer werden. Die EU-Kommission will dabei die Fortschritte der Mitgliedstaaten enger überwachen: Mitgliedstaaten, die Übergangsfristen in Anspruch nehmen, sollen die Kommission 24 Monate im Voraus darüber informieren und einen Plan vorlegen, der die Gründe für das Nichterreichen der Ziele erläutert. Außerdem sollen sie Maßnahmen präsentieren, um die Ziele zu erreichen. Zudem sollen die Recyclingziele für Verpackungen bereits 2024 überprüft und möglicherweise erhöht werden. Grundsätzlich sollen die Mitgliedstaaten bis 2024 die erweiterte Produzentenverantwortung (EPR) für alle Verpackungen einführen und dafür Systeme einrichten.

Was das EU-Abfallpaket – sofern es in Kraft tritt – für die Kreislaufwirtschaft in Europa bringt, wird sich zeigen. Im Ergebnis – so Kritiker – hätten die Richtlinien ambitionierter ausfallen können. Deutschland habe derzeit eine Recyclingquote von Siedlungsabfall von circa 67 Prozent. Aufgrund der geänderten Berechnungsmethode werde die Quote jedoch voraussichtlich sinken und sich Deutschland damit auch anstrengen müssen. Beim Recycling von Verpackungen habe sich Deutschland mit dem neuen nationalen Verpackungsgesetz aber im Vergleich höhere Ziele gesetzt.

Foto: Reinhard Weikert / abfallbild.de

(EU-Recycling 04/2018, Seite 5)

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