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Bulgarien plant Strafgebühr für Wiederverwendung von Altkleidung

Auf importierte Second-Hand-Ware und Textilabfälle, die nach Sortierung oder anderer Aufbereitung zur Wiederverwendung auf dem bulgarischen Markt verbleiben, soll eine Produktgebühr erhoben werden.

Das geht aus einem Schreiben des stellvertretenden Ministers des Wasser- und Umweltministeriums, Nikolay Kunchev, an die bulgarische „Second Hand Clothing Processors and Dealer Association (ARTSHC)“ hervor.

Verstoß gegen Grundsätze

Dieses Vorhaben stößt auf eine klare Ablehnung des bulgarischen Altkleiderverbandes. Dessen Vorsitzender, Sevdalin Spasov, bezeichnete die Planungen der bulgarischen Regierung als „besorgniserregend“ und als „unlogisch“, denn diese Produktsteuer soll nur auf Altkleider erhoben werden, nicht jedoch auf Neuware. Spasov bat den Vorsitzenden des bvse-Fachverbandes Textilrecycling, Martin Wittmann, um Unterstützung. Durch die Steuer könnten die Handelsbeziehungen auf dem Altkleider-Sektor zwischen Deutschland und Bulgarien empfindlich gestört werden. Wittmann: „Wir sind hier einer Meinung mit der ARTSHC.“ Die negativen Auswirkungen seien jetzt schon absehbar durch den Verlust von Arbeitsplätzen in den Bereichen Sortierung und Handel, weniger Ressourcenschonung durch mehr Neubekleidung und weniger Wiederverwendung sowie die Einbußen der Bevölkerung beim Kauf von Bekleidung, die erschwinglich und dennoch von guter Qualität ist. In einer Stellungnahme, die der bvse-Fachverband Textilrecycling gegenüber dem bulgarischen Wasser- und Umweltministerium abgegeben hat, sieht der bvse einen Verstoß gegen die Grundsätze der Herstellerverantwortung beziehungsweise Produktverantwortung der Abfallrahmenrichtlinie (ARRL). Darüber hinaus lasse sich eine solche Gebühr auch nicht über die Grundsätze der erweiterten Herstellerverantwortung nach Artikel 8a beziehungsweise 15 Absatz 3 ARRL rechtskonform einführen. Einer effizienten erweiterten Herstellerverantwortung müssten klare Regeln zugrunde liegen (beispielsweise Verpackungsrichtlinie oder die WEEE-Richtlinie). Dies sei im Bereich der Alttextilien in Bulgarien – wie auch vom Umweltministerium betont wird – gerade nicht der Fall, führt der bvse in seinem Schreiben aus.

bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock kritisiert vor allem, dass eine Produktgebühr für Second-Hand-Kleidung, die auf dem bulgarischen Markt verbleibt, eingeführt werden soll und gleichzeitig die Vermarktung von Neubekleidung explizit davon ausgeschlossen wird. Er sieht darin „einen massiven Verstoß gegen die Ziele des EU-Kreislaufwirtschaftspakets“. Denn gerade die Wiederverwendung ist nach der Abfallvermeidung die darauffolgende und anzustrebende zweite Stufe der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftspakets. „Auf die Wiederverwendung von Altkleidung eine Gebühr zu erheben und diese damit erheblich zu beeinträchtigen, wenn nicht gar zu verhindern, können wir nicht hinnehmen. Gemeinsam mit unserem bulgarischen Partnerverband werden wir daher auch in Brüssel vorstellig werden“, kündigte der bvse-Hauptgeschäftsführer an.

Foto: pixabay

(EU-Recycling 10/2018, Seite 3)