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Gefahrstoffe gesetzeskonform lagern

Die Denios AG gibt mit dem Mengen-Checker ein Hilfsmittel an die Hand.

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Die Rückseite beantwortet wichtige Alltagsfragen zur Lagerung von Gefahrstoffen (Foto: Denios AG)

Die praktische Drehscheibe ist in vier Bereiche gegliedert. Auf den ersten Blick kann der Nutzer bereits erkennen, in welcher Hauptgruppe sich seine Substanz befindet: entzündbare Flüssigkeiten, Gase in Druckgaspackungen, Gase in Flaschen oder sonstige Flüssigkeiten und Feststoffe. Die Stoffgruppen sind mittels GHS-Symbolen am äußeren Rand kenntlich gemacht und damit für jeden Anwender gleich erkennbar. Für jede Stoffgruppe sind eine oder mehrere H-Sätze und gegebenenfalls Lagergruppen aufgeführt (Peroxide, Explosivstoffe oder explosionsfähige Substanzen).

Die Rückseite der Drehscheibe enthält Zusatzinformationen für den Anwender: Wie unterscheide ich „lagern“ von „bereitstellen“? Wie viel Auffangvolumen muss meine Auffangwanne aufweisen?

Mit dem richtigen Dreh

Hat der Anwender die Drehscheibe auf das richtige Feld gedreht, zeigen sich ihm auf einen Blick die wichtigsten Vorgaben:
■ die zulässige Höchstmenge für das Lagern außerhalb von definierten Plätzen.
■ die zulässige Höchstmenge, bis zu der in einem Gefahrstoffschrank gelagert werden darf.
■ die Menge, ab der in einem speziell ausgelegten Gefahrstofflager gelagert werden muss.
■ die Lagerklasse als Hilfe zur Steuerung der zulässigen Zusammenlagerung.

Praktisch: Auch Verweise auf die jeweiligen Vorschriften liefert der Mengen-Checker von Denios. Das Kleingedruckte sollte in jedem Fall beachtet werden. Wichtig: Der Mengen-Checker gibt eine erste Richtlinie. Halten Kunden die Mengengrenzen ein, lagern sie gesetzeskonform. Bei Überschreitungen helfen die detaillierten Regelwerke weiter – und natürlich die Denios-Experten: Sie stehen für weiterreichende Fragen zur Verfügung. Die Kontaktdaten zur Denios Akademie oder den zuständigen Kundenbetreuern sind daher ein wichtiger Bestandteil des neuen Mengen-Checkers. Eine Gefährdungsbeurteilung seitens des Anwenders bleibt essentielle Grundvoraussetzung.

www.denios.de [2]

Foto: Denios AG

(EU-Recycling 10/2018, Seite 28)