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Die neue Abfalltransport-Verordnung: FEAD sieht Besserungsbedarf

Kritik äußert die Interessenvertretung unter anderem an der Vorabgenehmigung für Abfalltransporte innerhalb der Europäischen Union.

Die Abfalltransport-Verordnung (Waste Shipment Regulation, kurz: WSR, EU No. 660/2014) vom 15. Mai 2015 enthält ein Exportverbot für gefährliche Abfälle in Staaten außerhalb der OECD und ein Exportverbot für Abfälle zur Entsorgung. Bereits im Juni 2018 meldete die FEAD als Europäische Föderation der Entsorgungswirtschaft Verbesserungsbedarf für Teile der Verordnung an. Dies hat der Verband in einem jetzt veröffentlichten Schreiben die an EU-Kommission noch einmal bekräftigt.

Das Argument der FEAD: Es sei bedauerlich, dass die Beurteilung der WSR im jetzigen Stadium keine stärkere Betonung auf Lösungswege gelegt hat und auch nicht darauf, dass die WSR gegenüber nationalen Rechtsprechungen bevorteilt und so effektiv wie möglich zur Verfolgung der angestrebten Ziele abgefasst wird – inklusive einer erleichterten Wiederverwertung von Sekundärrohstoffen. An den erkennbaren Unzulänglichkeiten sei aber nicht die Verordnung selbst schuld, sondern Probleme durch Interpretationsspielräume im Zusammenhang mit anderen Teilen der Gesetzgebung: Definitionsschwierigkeiten bei Abfall/Nicht-Abfall, gefährlichem/ungefährlichem Abfall sowie Rückgewinnung/Entsorgung und Durchsetzungsproblemen in den EU-Mitgliedstaaten.

Klassifizierung vereinheitlichen

Daher lautet die erste Forderung der Föderation, dass Sonderabfälle sauber von ungefährlichen Abfällen unterschieden werden sollen. Innerhalb der Mitgliedstaaten müssten die Klassifizierung von Abfällen und die Einstufung in „grüne“ oder „gelbe“ Abfallliste angeglichen und vereinheitlicht werden. Auch sollten die zwingend vorgeschriebenen Abfallcodes begrenzt werden, um die hohen bürokratischen Bürden zu reduzieren und eine Vereinheitlichung zu erleichtern.

Zu diesen Belastungen durch die Verwaltung zählt die FEAD unter anderem Übersetzungskosten, Nachbereitungszeit und finanzielle Garantien, die die Flexibilität der Transporte verringern und das reibungslose Funktionieren des Abfallmarktes behindern. Finanzielle Garantien beispielsweise stünden in keinem Verhältnis zum Risiko und seien innerhalb der EU obsolet. Auch wäre mehr Klarheit hinsichtlich der Regeln für die verschiedenen Transportwege wünschenswert: Es sei nicht deutlich, welche Unterlagen notwendig seien und wer Ansprechpartner für Spezialfälle ist.

Verwaltungshürden abbauen

Bei Notifizierungen unterscheiden sich die Mitgliedstaaten durch verschiedene vorzulegende Dokumente und verlangen im schlimmsten Fall völlig unerwartete Papiere. Daher sollten Art und Anzahl der verlangten Dokumente festgelegt werden und die unterschiedlichen Bearbeitungszeiten der Behörden, die zwischen zwei und zehn Monate dauern können, verringert werden. Außerdem wird vorgeschlagen, die Gültigkeitsdauer der Notifizierung für Transporte innerhalb der EU auf bis zu drei Jahre auszudehnen, was die Verwaltungshürden für solche Verbringungen drastisch abbauen würde.

Kritik äußert die FEAD auch an der Vorabgenehmigung für Abfalltransporte innerhalb der EU. Noch gebe es zu wenige vorabgenehmigte Verwertungseinrichtungen, damit das System angemessen in der Praxis funktioniert. Um es zum Laufen zu bringen, müssten die Genehmigungs-Verfahren für solche Anlagen vereinfacht und vereinheitlicht werden, die Gültigkeitsdauer der Genehmigung auf drei Jahre beschränkt sein und der Status auf alle Anlagen in der EU ausweitbar werden, eventuell mit einer Spezial-Lizenz zur Behandlung gefährlicher Abfälle. Noch sei es – vor allem aufgrund bürokratischer Hürden – wenig attraktiv, eine vorabgenehmigte Verwertungseinrichtung zu beantragen; es sollte daher mehr Anreize geschaffen werden. (Die Liste der existierenden Einrichtungen dieser Art ist unter www.oecd.org/env/waste/theoecdcontrolsystemforwasterecovery.htm [1] zu finden.)

Abfalltransporte sichern

Probleme bereitet in der Praxis offenbar auch der Anhang VII der Verordnung. Wird er fehlerhaft ausgefüllt, laufe der Transport Gefahr, als illegal eingestuft zu werden. Darum lautet eine der Forderungen der FEAD auf klare Trennung zwischen administrativen Fehlern und illegalen Verbringungen. Weitere Forderungen betreffen ein vereinfachtes Verfahren zur Rückführung von Transporten und andere Konditionen für „stillschweigende Zustimmungen“.

Dessen ungeachtet hält die FEAD die Verordnung für einen wichtigen Teil der EU-Gesetzgebung, um Abfalltransporte und ihre Nachvollziehbarkeit zu sichern und eine angemessene Behandlung der Abfälle an ihrem Bestimmungsort zu garantieren.

Foto: Andi Karg

(EU-Recycling 12/2018, Seite 4)