Mindestlohn steigt auf 9,19 Euro brutto pro Stunde
Die Regelung gilt ab dem 1. Januar 2019. Ab dem 1. Januar 2020 sind es 9,35 Euro. Mit der schrittweisen Erhöhung 2019 und 2020 steigt der gesetzliche Mindestlohn um insgesamt 5,8 Prozent.
Laut Verdienste-Erhebung des Statistischen Bundesamtes von April 2017 haben Arbeitgeber in der Vergangenheit nicht immer den Mindestlohn eingehalten. So erhielten im Jahr 2017 rund 830.000 Beschäftigte weniger als den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro. Weitere 500.000 Beschäftigungsverhältnisse lagen unter 8,50 Euro je Stunde. Wer unter Mindestlohn bezahlt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro rechnen. Arbeitgeber, die die Arbeitszeiten nicht ordentlich dokumentieren, können mit bis zu 30.000 Euro bestraft werden. Außerdem kann das Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Um die konsequente Umsetzung des Mindestlohns sicherzustellen, wird die Bundesregierung den Zoll durch mehr Personal verstärken: Für diese Legislaturperiode sind 7.500 zusätzliche Stellen beim Bund in den Sicherheitsbehörden geplant. Die Befürchtung, dass mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Jobs verloren gehen könnten, hat sich nicht bestätigt. Die Kostensteigerungen der letzten Jahre sind hauptsächlich auf die gute konjunkturelle Lage und die damit verbundenen Lohnzuwächse zurückzuführen.
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(EU-Recycling 12/2018, Seite 11)