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Viele Straftatbestände haben einen Umweltbezug

Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen, Gewässer-, Luft- oder Bodenverunreinigung oder illegale Abfall­beseitigung: Viele Straftatbestände haben einen Umweltbezug. Eine aktuelle Auswertung der Statistiken zu Umweltdelikten deutet auf eine Verringerung der tatsächlich verfolgten Straftaten hin. Es gibt aber deutliche Hinweise auf eine große Dunkelziffer.

Polizei- und Justizstatistiken erfassen in Deutschland Fälle, in denen Umweltstraftaten in Deutschland ermittelt beziehungsweise justiziell verfolgt werden. Zwischen 2004 und 2016 sind diese um fast ein Drittel gesunken. Das zeigt die Veröffentlichung „Umweltdelikte 2016: Auswertung von Statistiken“ des Umweltbundesamtes.

Nach den Ergebnissen weicht die Entwicklung der Fallzahlen im Umweltbereich auffällig von der Gesamtentwicklung erfasster Straftaten in Deutschland ab: Deren Rückgang beläuft sich insgesamt lediglich auf vier Prozent. Außerdem stehen die Fallzahlen im deutlichen Kontrast zu dem von den Vereinten Nationen geschätzten globalen Anstieg der Umweltkriminalität. Auch die Europäische Union hat aufgrund vielfältiger Anzeichen für gravierende Verstöße gegen europäisches Umweltrecht einen Bekämpfungsschwerpunkt Umweltkriminalität in der Sicherheitszusammenarbeit und in einem neuen Umweltaktionsplan beschlossen; im Mittelpunkt stehen dabei der illegale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen sowie die illegale Verbringung beziehungsweise illegale Beseitigung von Abfällen.

Von Entwarnung kann nicht gesprochen werden

Die genannten Abweichungen deuten auf eine beträchtliche Dunkelziffer an nicht verfolgten Umweltdelikten in Deutschland hin. Der Grund für die nach den Statistiken sinkenden Fallzahlen scheint daher weniger in tatsächlich gesunkenen Fallzahlen als in einer verringerten Kontrollintensität sowie einer weit verbreiteten Überlastung der für Vollzug, Ermittlung und Strafverfolgung zuständigen Behörden zu liegen. Von Entwarnung im Bereich der Umweltkriminalität kann daher nicht gesprochen werden. Umweltdelikte gehören überwiegend zur sogenannten Kontrollkriminalität: Die meisten Delikte werden erst durch Überwachungsmaßnahmen von Behörden erkennbar.

Die Auswertung der Statistiken zu den Umweltstraftaten durch das Umweltbundesamt ist Bestandteil des mit Mitteln des Bundesumweltministeriums unterstützten Forschungsprojekts „Umweltstrafrecht – Status quo und Weiterentwicklung“. Ziel des Forschungsprojekts ist insbesondere die Entwicklung praxisnaher Verbesserungsansätze im Bereich des Umweltstrafrechts. Entsprechende Vorschläge sollen Anfang 2019 in einem umfassenden Abschlussbericht vorgestellt werden.

Foto: pixabay

(EU-Recycling 02/2019, Seite 3)