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Recycling von Amalgam: Die EU-Kommission macht sich ein Bild

Die Europäische Kommission verschafft sich derzeit einen Überblick über die jeweiligen Standards in den Mitglieds­ländern zum Umgang mit Dentalamalgam.

Für die letzten sechs Jahre soll unter anderem beantwortet werden, wie sich die Ausstattung mit Amalgamabscheidern in den Zahnarztpraxen entwickelt hat, welche Leistungsfähigkeit die Abscheider aufweisen, wie der weitere Umgang mit den Abfällen aussieht und welche nationalen Vorgaben sowie Maßnahmen darüber hinaus existieren. Ein in dem Sektor in Deutschland tätiges Unternehmen, die enretec GmbH, hat sich in enger Projektpartnerschaft mit dem BDE an der Umfrage beteiligt und der EU-Kommission ihre Erfahrung zur Verfügung gestellt. Denn die Situation in Deutschland kann als Vorbild gelten: Hier muss Amalgam aus Zahnarztpraxen bereits seit vielen Jahren getrennt erfasst und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. In diesem Bereich sind hochspezialisierte Unternehmen tätig, um die recycelbaren Metallbestandteile in den Stoffkreislauf rückzuführen.

Mit der Quecksilberverordnung (Verordnung (EG) 2017/852) wird die 2013 unter dem Dach der Vereinten Nationen verabschiedete Minamata-Konvention zur Reduzierung des weltweiten Quecksilberverbrauchs zum Schutz der Umwelt auf europäischer Ebene umgesetzt. Damit wird auch für Dentalamalgam in der EU ein einheitlicher rechtlicher Rahmen vorgegeben. Das im Amalgam zu circa 50 Prozent enthaltene Quecksilber geht zwar mit Silber, Zinn, Kupfer und weiteren Metallen eine feste, intermetallische Verbindung ein, führt aber im Entsorgungsprozess aufgrund der stark toxischen Eigenschaften des abzutrennenden Quecksilbers zu hohen Anforderungen entlang der gesamten Entsorgungskette. Die Kommission möchte den Amalgamverbrauch insgesamt verringern und plant zudem einen vollständigen Ausstieg aus der Nutzung, was in Fachkreisen jedoch kontrovers diskutiert wird.

Foto: Ulrich Birkhoff/Wikipedia

(EU-Recycling 05/2019, Seite 3)