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UBA-Rechtsgutachten „Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung“ erneut überarbeitet

Schon in den Jahren 2012, 2014 und 2017 fanden Aktualisierungen statt. Der BDE fordert, den Rechtsrahmen zur nachhaltigen Beschaffung endlich auszunutzen.

Das neue Gutachten sieht unter anderem Nebenangebote als eine gute Möglichkeit für öffentliche Beschaffungsstellen, umweltfreundliche Varianten in das Verfahren einzubeziehen. Bei Auftragswerten oberhalb der EU-Schwellenwerte sind Nebenangebote allerdings nur dann zulässig, wenn die öffentliche Beschaffungsstelle sie ausdrücklich zugelassen hat. Zudem muss die öffentliche Beschaffungsstelle in diesem Fall die Mindestanforderungen an die Prüfung und Wertung der von ihm zugelassenen Nebenangebote in den Vergabeunterlagen benennen.

Der BDE wirbt bei den öffentlichen Händen für eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Vergabe von Aufträgen. Insbesondere Recyclingrohstoffe wie Kunststoffrezyklate oder Recyclingbeton – in der öffentlichen Beschaffung auch bekannt als Green Public Procurement – müssen aus Sicht des Verbandes stärker zum Einsatz kommen. Nur konkrete Umsetzungspläne und Maßnahmen der öffentlichen Hand würden für einen Schub beim Green Public Procurement sorgen. Beschaffungsstellen sollen künftig in Einzelfällen begründen müssen, warum sie Primärrohstoffe bei der Beschaffung bevorzugen.

Foto: O. Kürth

(EU-Recycling 05/2019, Seite 8)