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Methodik zur Messung des Umfangs von Lebensmittelabfällen

Bislang stehen in der Europäischen Union keine ausreichenden Daten über Lebensmittelverschwendung zur Verfügung.

Die EU-Kommission will die Mitgliedstaaten bei der Quantifizierung der Lebensmittelverschwendung auf jeder Stufe der Lebensmittelversorgungskette unterstützen. Dazu wurde eine Methodik entwickelt und beschlossen. Auf der Grundlage einer gemeinsamen Definition von Lebensmittelabfällen soll die Methodik eine kohärente Überwachung des Ausmaßes der Lebensmittelverschwendung in der gesamten Europäischen Union gewährleisten. Jährlich gehen etwa 20 Prozent der in der EU erzeugten Lebensmittel verloren oder werden verschwendet, was zu inakzeptablen gesellschaftlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Schäden führt. Die EU zeigt sich entschlossen, dieses Problem zu lösen und ihr Lebensmittelsystem nachhaltiger zu machen.Die Vermeidung der Lebensmittelverschwendung wurde in dem von der EU-Kommission im Dezember 2015 angenommenen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft als einer der vorrangigen Bereiche genannt. Jyrki Katainen‚ Vizepräsident der Europäischen Kommission zählt darauf, dass sich die Lebensmittelunternehmer aktiv an der Messung, Meldung und Verfolgung des Umfangs von Lebensmittelabfällen beteiligen: „Um wirksame nationale Programme zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung umsetzen und die Kreislauforientierung in der Lebensmittelkette fördern zu können, müssen wir wissen, wo wir Lebensmittel verlieren, welche, wie viel und warum.“ Nach dem neuen Abfallrecht sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Programme zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen umzusetzen sowie die Verschwendung von Lebensmitteln auf jeder Stufe der Lieferkette zu verringern, zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten.

Der Methodik zufolge sollen die Mitgliedstaaten einen Überwachungsrahmen einführen und 2020 zum ersten Mal Bericht erstatten; die ersten neuen Daten über den Umfang der Lebensmittelabfälle sollten der Kommission bis Mitte 2022 vorliegen. Der delegierte Rechtsakt untersteht der Prüfung durch die gesetzgebenden Organe und wird dem Parlament und dem Rat bis Ende Juli übermittelt.

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(EU-Recycling 06/2019, Seite 4)