- EU-Recycling - https://eu-recycling.com -

RoHS-Richtlinie: Ab dem 22. Juli 2019 fallen alle Elektrogeräte darunter

Nicht nur der Anwendungsbereich wird erweitert, sondern auch die Liste der zu beschränkenden Substanzen.

Ab dem 22. Juli 2019 gilt der sogenannte offene Anwendungsbereich, womit dann erstmals alle Elektro- und Elektronikgeräte in den Anwendungsbereich fallen, sofern sie nicht explizit von der Richtlinie ausgeschlossen sind. Auch die Liste der zu beschränkenden Substanzen wird erweitert. In den Anwendungsbereich fallen Elektro(nik)geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind, und Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder, die für den Betrieb mit Wechselstrom von höchstens 1.000 Volt beziehungsweise Gleichstrom von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind. Wichtig ist, dass zur Erfüllung mindestens einer der beabsichtigten Funktionen – elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder – benötigt werden. Dazu gehören auch alle Kabel mit einer Nennspannung von weniger als 250 Volt, die als Anschluss an eine Steckdose oder zur Verbindung von zwei oder mehr Elektro(nik)geräten dienen.

Die Richtlinie gilt unter anderem nicht für Waffen, Munition und Kriegsmaterial, Weltraumausrüstung, ortsfeste industrielle Großwerkzeuge, ortsfeste Großanlagen, Verkehrsmittel zur Personen- oder Güterbeförderung und bewegliche Maschinen. RoHS soll sicherstellen, dass in Verkehr gebrachte Elektrogeräte einschließlich Kabeln und Ersatzteilen keine der Stoffe beziehungsweise nicht mehr als die Konzentrationshöchstwerte in homogenen Werkstoffen enthalten, die im Anhang II der Richtlinie aufgeführt sind. Hieraus ergeben sich verschiedene Verpflichtungen.

Hersteller müssen unter anderem gewährleisten, dass ihre Geräte im Sinne von RoHS entworfen und hergestellt wurden. Sie erstellen die erforderlichen technischen Unterlagen und führen eine interne Fertigungskon­trolle durch. Wurde mit den genannten Verfahren nachgewiesen, dass die Geräte den Anforderungen entsprechen, stellt der Hersteller eine EU-Konformitätserklärung aus und bringt am fertigen Produkt die CE-Kennzeichnung an. Die technischen Unterlagen und EU-Konformitätserklärungen müssen über einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Inverkehrbringen aufbewahrt werden.

Importeure dürfen nur RoHS-konforme Geräte in der Union in Verkehr bringen und müssen unter anderem vorher gewährleisten, dass der Hersteller entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt, das Gerät mit der CE-Kennzeichnung versehen und die erforderlichen Unterlagen beigefügt hat. Vertreiber müssen unter anderem überprüfen, ob das Gerät mit der CE-Kennzeichnung versehen ist und ob die erforderlichen Unterlagen in einer Sprache beigefügt sind, die von den Verbrauchern und sonstigen Endnutzern in dem Mitgliedstaat leicht verstanden werden kann, in dem das Gerät auf dem Markt bereit gestellt wird.

Je nachdem, ob jemand Hersteller, Importeur oder Vertreiber ist, entstehen weitere Pflichten, insbesondere bezüglich der Angaben auf dem Produkt, auf der Verpackung oder in den Unterlagen, bezüglich der Rücknahme oder des Rückrufs von Produkten (sofern Produkte nicht RoHS-konform sein sollten) oder bezüglich der Kooperation mit Behörden oder ihrer Verantwortlichkeit. Zudem können auch Fulfillment-Dienstleister und andere Vermittler von Produkten von RoHS betroffen sein, sofern sie die gleichen Pflichten wie die Händler übernehmen sollten. Die Höhe der Sanktionen bei Zuwiderhandlung richtet sich nach der Elektrostoffverordnung beziehungsweise den im Kreislaufwirtschaftsgesetz/Produktsicherheitsgesetz festgelegten Vorgaben.

Die RoHS-Richtlinie (RoHS = Restriction of Hazardous Substances) legt Bestimmungen für die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt fest, einschließlich der umweltgerechten Verwertung und Beseitigung der Geräte. Deutschland hat die RoHS-Richtlinie vom Elektrogesetz entkoppelt und sie in Form der Elektrostoffverordnung (ElektroStoffV) umgesetzt.

Quelle: take-e-way GmbH / Foto: O. Kürth

(EU-Recycling 07/2019, Seite 5)

[1]

Anzeige