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Die Altholzbranche blickt mit Spannung auf die Novelle der Altholz­verordnung

Die Novelle kommt – auch wenn die Große Koalition noch vor Ende der laufenden Legislaturperiode scheitern sollte. Diese zentrale Botschaft überbrachte Jean Doumet als Vertreter des Bundesumweltministeriums auf dem BAV-Altholztag in München.

Doumet versicherte zugleich, dass „nichts ganz Neues kommen wird“, und geht davon aus, dass die Novelle im Frühjahr oder Sommer 2021 in Kraft tritt. „Damit besteht sowohl in zeitlicher wie auch inhaltlicher Hinsicht für unsere Mitglieder eine gewisse Planungssicherheit“, kommentierte Dieter Uffmann, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Altholzaufbereiter und -verwerter (BAV), die Aussage aus dem BMU. Gleichzeitig zeigte er sich „überwältigt von der Resonanz“, hatten doch die 165 Teilnehmer für eine Rekordbeteiligung beim restlos ausgebuchten Altholztag gesorgt.

Mit Blick auf die Altholzverordnung muss sich die Branche darauf einstellen, dass sich in der Novelle die fünfstufige Abfallhierarchie der EU und damit ein Vorrang der stofflichen Verwertung ebenso wiederfinden werden wie eine bessere Getrenntsammlung an der Anfallstelle. Dies soll allerdings mit Kriterien wie der „technischen Möglichkeit“ und der „wirtschaftlichen Zumutbarkeit“ verbunden werden. Ob es zu Korrekturen an den geltenden Altholzkategorien kommt, ist weiterhin offen. Mehrheitlich wird aber laut Doumet gefordert, an den vier Kategorien festzuhalten, die sich nach Einschätzung Uffmanns auch bewährt haben.

Weitere Korrekturen stellte Doumet zudem etwa für den Anlieferungsschein in Aussicht, der künftig auch in elek­tronischer Form möglich sein soll. Zudem müssten sich die Betreiber von Altholz-Aufbereitungsanlagen auf höhere Qualifikationsanforderungen für ihr Personal einstellen. Weitere Stellschrauben aus Sicht des BMU sind zudem Probenahme und Analyseverfahren. Diese gelte es auf den neuesten Stand zu bringen. So geht Doumet etwa davon aus, dass es bei der Fremdkontrolle der Probenahme zu einer Verschärfung kommen wird.

Höhere stoffliche Verwertung zu erwarten

Neben diesem politisch hochaktuellen Beitrag rundeten auch zahlreiche wirtschaftliche und praktische Vorträge das Themenspektrum des traditionellen BAV-Altholztages ab. So wagte etwa Dirk Briese vom Marktforschungsunternehmen trend:research einen weiten Blick in die Zukunft: Er prognostizierte für Deutschland sinkende Importe und abnehmende Mengen bei kontaminierten Althölzern, bei einem insgesamt leicht steigenden Aufkommen bis zum Jahr 2030. Zudem erwartet Briese eine höhere stoffliche Verwertung, verwies aber zugleich auf hohe Unsicherheiten im Markt, geprägt von Preisschwankungen, dem Ende der EEG-Förderung, schwindenden Verbrennungskapazitäten und einem Rückgang der Mitverbrennung in Kohlekraftwerken. In den internationalen Kontext rückte Jan Van Mierloo von Suez Trading den Altholzmarkt der Zukunft. So werde Osteuropa bei der Spanplattenproduktion aufholen und verstärkt auf Importe, langfristig aber auf Selbstversorgung setzen. Zudem betonte Van Mierloo die sehr uneinheitliche Klassifizierung von Altholz innerhalb Europas und das Bedürfnis nach einheitlichen Regelungen. So gebe es etwa in Deutschland die bekannten vier Kategorien, in Großbritannien die Klassen A, B und C sowie in Schweden die Unterscheidung in Weiß, Bunt und Gefährlich.

Cornelia Vogler vom Institut für ZukunftsEnergie- und Stoffstromsysteme wiederum konstatierte erheblichen Handlungsbedarf und eine große Lücke bei den Verwertungskapazitäten, sollten EEG-Kraftwerke wegfallen. Dabei habe Altholz neben Offshore-Wind als einzige Quelle der Erneuerbaren die Chance, ohne weitere Förderung wirtschaftlich zu sein. Der Wärmemarkt spiele hierfür eine dominierende Rolle. Senkennahe und dezentrale Lösungen seien weiterhin notwendig. Wichtig ist laut Vogler in diesem Zusammenhang, dass der Einspeisevorrang auch über das EEG-Ende hinaus gilt. In dieser Frage sieht auch der BAV Klärungsbedarf, unterstrich Uffmann, zumal Altholzkraftwerke – als eine der wenigen erneuerbaren Energieerzeugungsformen überhaupt – grundlastfähig seien.

Auch ein wichtiges Thema: Brandschutz

Am Nachmittag standen die Themen Aufbereitungstechnik und Brandschutz auf der Agenda der ausgebuchten Veranstaltung. Peter Bendig, AMIS Maschinen-Vertriebs GmbH, berichtete in seinem Beitrag über Entwicklungen in der Brikettierung von Altholz und die Möglichkeiten der Nutzung in der Praxis. Bei den Brikettierpressen ist die Verarbeitungsgeschwindigkeit eine entscheidende Größe. Hier konnten mit Blick auf den Durchsatz pro Stunde in den vergangenen Jahren sehr gute Fortschritte erzielt werden. Aus der Forschungsperspektive berichtete Peter Meinlschmidt, Fraunhofer-Institut für Holzforschung Wilhelm-Klauditz-Institut, zu den aktuellen Forschungsprojekten zum Altholzrecycling im Fraunhofer WKI. Hier erhielten die Tagungsteilnehmer Einblicke in den aktuellen Stand der wissenschaftlich-technischen Verfahren zur Detektion von Schadstoffen oder dem Recycling von Wood-Polymer-Composites (WPC). Michael Rutschmann, Prof. Dr.-Ing. Uwe Görisch GmbH, informierte zum Thema Praxiserfahrungen mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) bei der Altholzlagerung und wies dabei auf fehlende bundeseinheitliche Regelungen hin. Kritisch sah er, dass Genehmigungsbehörden zu einer scharfen Auslegung der AwSV tendieren, insbesondere mit Blick auf die Einstufung von A III-Sortimenten.

Wolfgang Göbel, VdS Schadenverhütung GmbH, erläuterte die Publikation „VdS 3520: Brandschutz in Sägewerken: Ableitungen für die Altholzbranche“. Die VdS-Richtlinie enthält Hinweise zur Vermeidung von Bränden und Explosionen und deren Auswirkungen speziell in Sägewerken und den sägewerktypischen Weiterverarbeitungsprozessen. Den Teilnehmern gab Göbel in seinem Resümee praxisnahe Empfehlungen zur Optimierung des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes mit auf den Weg. Michael de Vries (MBW Versicherungsmakler) und Holger Keller (Carl Rieck Assecuradeur GmbH) stellte vor dem Hintergrund stetig steigender Prämien und Obliegenheiten klar, welche Mindestvoraussetzungen erfüllt sein müssen, damit der Abschluss einer Feuerversicherung in Betracht gezogen werden kann. Mit dem Fazit „Oft erkennt man erst im Schadensfall, ob man richtig und ausreichend versichert ist“, schloss De Vries seinen Vortrag und empfahl die Überprüfung bestehender Versicherungen durch einen unabhängigen Dritten.

Der nächste BAV-Altholztag findet am 16. September 2020 in Bremen statt.

(EU-Recycling 11/2019, Seite 12, Foto: BAV)

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